Volkmann
17.07.2014 22:18:57
- #1
Bonjour,
nous souhaitons acheter une maison et l'agent immobilier a proposé de ne pas inclure la commission dans le contrat, car cela augmenterait les frais de notaire (en raison du coût total plus élevé).
À la place, nous devons signer la déclaration suivante :
Der Kaufvertrag für das 1-Familienhaus XXX, zwischen der Verkäuferin XXX
sowie den Käufern XXX
vor dem Notar XXX mit dem Amtssitz in XXX ist durch die Vermittlung der Immobilien XXX zustande gekommen.
Der Käufer hat eine Courtage in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises (€ 250.000,00) inklusive MwSt. in Höhe von € 8.925,00 zu zahlen. Diese Vereinbarung gilt als echter Vertrag zu Gunsten Dritter gem. § 328 Abs. 1 Baugesetzbuch. Auch im Falle der Wahrnehmung eines gesetzlichen oder vertraglichen Vorkaufsrechts besteht diese Verpflichtung. Auch ein Vorkaufsberechtigter hat demgemäß die Courtageverpflichtung zu erfüllen.
Est-ce que c’est courant et acceptable ainsi ?
Cordialement,
Volkmann
nous souhaitons acheter une maison et l'agent immobilier a proposé de ne pas inclure la commission dans le contrat, car cela augmenterait les frais de notaire (en raison du coût total plus élevé).
À la place, nous devons signer la déclaration suivante :
Der Kaufvertrag für das 1-Familienhaus XXX, zwischen der Verkäuferin XXX
sowie den Käufern XXX
vor dem Notar XXX mit dem Amtssitz in XXX ist durch die Vermittlung der Immobilien XXX zustande gekommen.
Der Käufer hat eine Courtage in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises (€ 250.000,00) inklusive MwSt. in Höhe von € 8.925,00 zu zahlen. Diese Vereinbarung gilt als echter Vertrag zu Gunsten Dritter gem. § 328 Abs. 1 Baugesetzbuch. Auch im Falle der Wahrnehmung eines gesetzlichen oder vertraglichen Vorkaufsrechts besteht diese Verpflichtung. Auch ein Vorkaufsberechtigter hat demgemäß die Courtageverpflichtung zu erfüllen.
Est-ce que c’est courant et acceptable ainsi ?
Cordialement,
Volkmann