-SCEPS-
30.05.2019 13:01:25
- #1
 
J'ai récemment demandé à ce sujet auprès de la KfW et j'ai reçu la réponse suivante :  
Nur wenn Sie das bisherige Wohneigentum vor dem Datum des notariellen Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung (Stichtag) verkaufen, ist eine Beantragung vom Baukindergeld möglich. Dazu ist ausreichend, dass der Vertrag zum Verkauf mindestens einen Tag vor diesem Stichtag unterschrieben wurde.