Komplettrechnung: wie viel Grundstück können wir uns leisten?

4,80 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 20.05.2024
Sie befinden sich auf der Seite 6 der Diskussion zum Thema: Komplettrechnung: wie viel Grundstück können wir uns leisten?
>> Zum 1. Beitrag <<

Y

Yosan

Das stimmt so nicht. Im Beschäftigungsverbot erhält jede Angestellte ihr normales Gehalt vom AG weiter. Aber nur bestimmte, gefährdete Berufsgruppen kriegen in der Schwangerschaft überhaupt ein Beschäftigungsverbot.
Ansonsten gelten für eine Zahnärztin die gleichen Regeln wie für alle anderen Mütter. Nach der Geburt hat man noch X Wochen (kommt auf Kind / Geburt an) Anspruch auf Nettogehalt abzgl Mutterschaftsgeld, danach kommt Elterngeld bis zu einer bestimmten Summe/Zeit.
Aber wie kann sie denn komplett 2024 noch das volle Gehalt bekommen? Selbst wenn gaaanz frisch schwanger wäre und sofort ins Beschäftigungsverbot kam, wäre das Kind spätestens Ende Mai da und also im August der Mutterschutz beendet. Danach dürften es dann ja nur noch 1800€ sein (falls das gemeinsame zu versteuernde Jahreseinkommen nicht über 150tsd liegt...hab das jetzt nicht ausgerechnet, dann würde es ja garkein Elterngeld geben) ?!
 
G

Grundaus

Aber wie kann sie denn komplett 2024 noch das volle Gehalt bekommen? Selbst wenn gaaanz frisch schwanger wäre und sofort ins Beschäftigungsverbot kam, wäre das Kind spätestens Ende Mai da und also im August der Mutterschutz beendet. Danach dürften es dann ja nur noch 1800€ sein (falls das gemeinsame zu versteuernde Jahreseinkommen nicht über 150tsd liegt...hab das jetzt nicht ausgerechnet, dann würde es ja garkein Elterngeld geben) ?!
es ist noch gar nicht geklärt ob sie überhaupt angestellt ist. 8500.--€ netto ist schon sehr sportlich für angestellte Zahnärzte
 
kati1337

kati1337

Aber um mal Klarheit rein zu bringen:
Meine Frau ist Zahnärztin mit Nettoeinkommen von knapp 8,5k. Das bekommt sie grade noch immer, da im Berfusverbot. Das wird sich bis Ende 24 auch nicht ändern, daher bis dann Netto-Haushaltseinkommen von 13k. Danach gibt es eine ganze Weile Elterngeld bis sie wieder halbtags arbeitet, daher dann nur das halbe Einkommen gerechnet (wird wahrscheinlich etwas mehr). Dass wir den Kredit in der Einkommensschwachen Zeit nicht abschließen ist klar, ebenso, dass wir ausreichend Rücklagen haben.
Aber wie kann sie denn komplett 2024 noch das volle Gehalt bekommen? Selbst wenn gaaanz frisch schwanger wäre und sofort ins Beschäftigungsverbot kam, wäre das Kind spätestens Ende Mai da und also im August der Mutterschutz beendet. Danach dürften es dann ja nur noch 1800€ sein (falls das gemeinsame zu versteuernde Jahreseinkommen nicht über 150tsd liegt...hab das jetzt nicht ausgerechnet, dann würde es ja garkein Elterngeld geben) ?!
Da muss ich Yosan zustimmen, so wie der TE das hier schildert macht das soweit ich Mutterschaftsleistungen kenne keinen Sinn.
Ich vermute, dass der TE schreiben wollte, dass sich das bis Ende 23 nicht ändern wird. Dann wird ein Schuh draus.
 
Tassimat

Tassimat

Aber wie kann sie denn komplett 2024 noch das volle Gehalt bekommen? Selbst wenn gaaanz frisch schwanger wäre und sofort ins Beschäftigungsverbot kam, wäre das Kind spätestens Ende Mai da und also im August der Mutterschutz beendet. Danach dürften es dann ja nur noch 1800€ sein (falls das gemeinsame zu versteuernde Jahreseinkommen nicht über 150tsd liegt...hab das jetzt nicht ausgerechnet, dann würde es ja garkein Elterngeld geben) ?!
Bei Zahnärztinnen ist es anders. Wenn eine Zahnärztin nach der Geburt sagt, sie will arbeiten, aber sie stillt noch, dann bekommt sie weiter das volle Gehalt. Sie ist ja dann nicht in Elternzeit, sondern im weiter im Beschäftigungsverbot. Es gibt nur ganz wenige Berufe oder Berufsgruppen, in denen es dieses Still-Beschäftigungsverbot gilt. Und da gehören Zahnärztinnen dazu. Daher glaube ich schon, dass die 8,5k bis Ende 2024 richtig angegeben sind.
 
Y

Yosan

Bei Zahnärztinnen ist es anders. Wenn eine Zahnärztin nach der Geburt sagt, sie will arbeiten, aber sie stillt noch, dann bekommt sie weiter das volle Gehalt. Sie ist ja dann nicht in Elternzeit, sondern im weiter im Beschäftigungsverbot. Es gibt nur ganz wenige Berufe oder Berufsgruppen, in denen es dieses Still-Beschäftigungsverbot gilt. Und da gehören Zahnärztinnen dazu. Daher glaube ich schon, dass die 8,5k bis Ende 2024 richtig angegeben sind.
Oha wow...das ist ja wirklich diskussionswürdig. Man kann also einfach, wenn man zu Hause bleiben will behaupten, man würde ja arbeiten wollen aber eben auch stillen und bekommt dann das volle Gehalt? Spannend....
 
Tolentino

Tolentino

Wenn man in einem Beruf arbeitet, der einen Stoffen aussetzt, die die Entwicklung des Kindes beeinträchtigen können, ja.
Ich halte das für nicht diskussionswürdig. Eher ob Zahnärzte wirklich soviel verdienen müssen. Aber auch das muss man hier nicht diskustieren.
 
Zuletzt aktualisiert 20.05.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3131 Themen mit insgesamt 67838 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben