wir haben Schlüsselfertig gekauft. Es gab im Laufe des Baus noch Zusatzarbeiten die gesondert vom Bauträger berechnet wurden. Sind diese sofern nichts anders vereinbart auch immer 5 Jahre durch Baugesetzbuch abgesichert ?
wir haben schlüsselfertig gekauft. Es gab im Laufe des Baus noch Zusatzarbeiten die gesondert vom Bauträger berechnet wurden. Sind diese sofern nichts anders vereinbart auch immer 5 Jahre durch Baugesetzbuch abgesichert ?