Auswirkung von Elternzeit <12 Monate auf die Einkommensgrenze

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kobaje0

Hallo zusammen,

nachdem ich nun alle Seiten hier durch habe, habe ich eine Frage zur Einkommensgrenze:

Wir bekommen Ende August Nachwuchs und meine Frau geht 24 Monate in EZ. Ich will den ersten Lebensmonat EZ nehmen und einen weiteren innerhalb der ersten 12 Monate. Nun ist die Frage wie sich meine zwei Monate EZ auf die Einkommensgrenze auswirken werden? Ich habe mit der L-Bank Hotline telefoniert und diese Frage gestellt. Die Dame meinte, dass meine EZ für die Einkommensgrenze nicht berücksichtigt wird und ich fiktiv in diesen Monaten mein normales Gehalt angerechnet bekomme. Erst wenn ich 12 Monate EZ nehmen würde, würde sich das auswirken.
Ich habe mir die Z15 Richtline und das Landeswohnraumfördergesetz BW sowie die FAQs angeschaut. Ich finde nirgends etwas das diese Aussage stützt. Hatte jemand zufällig einen ähnlichen Fall?

Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich den Antrag auch erst stellen wenn meine Frau in EZ ist (nach der Geburt) damit ihr Gehalt vollständig unberücksichtigt bleibt. Oder geht das schon vorher wenn die EZ schon beantragt ist?

Vielen Dank für die Hilfe

Jens
 
Zuletzt aktualisiert 08.05.2024
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