Zum erschließen des Grundstückes wird eine Privatstraße gebraucht

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Nordlys

Nordlys

Zum Rechtlichen. Wenn man eine Realteilung des Flurstückes Strasse will, um diese den einzelne Grundstücken zuzuschlagen, wird man mit Überwegerechten arbeiten müssen. Ansonsten bietet sich an, das Flurstück Strasse zu dritt zu besitzen, jedem kommt ein ideelles Drittel zu. Notare beraten einen da, was wie geht.
 
D

DG

Zum Rechtlichen. Wenn man eine Realteilung des Flurstückes Strasse will, um diese den einzelne Grundstücken zuzuschlagen, wird man mit Überwegerechten arbeiten müssen. Ansonsten bietet sich an, das Flurstück Strasse zu dritt zu besitzen, jedem kommt ein ideelles Drittel zu. Notare beraten einen da, was wie geht.
Man muss aufpassen, das ist unter Umständen in manchen Bundesländern unterschiedlich, weil das Baurecht bzgl. Baulast unterschiedlich gehandhabt wird. Es gibt Bundesländer, die keine Baulasten kennen (Bayern), manche kennen nur bestimmte Baulasten (Nds).

Baurechtlich hilft zB in NRW das privatrechtliche Wegerecht (Grunddienstbarkeit) in dem von Dir beschriebenen Fall nicht weiter, auch dann nicht, wenn alle Anlieger gleiche Anteile an der Straße besitzen. Das wird (und muss) zusätzlich oder ersatzweise pro Baugrundstück durch eine öff.-rechtliche Baulast (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) geregelt werden.

Ob das Notare immer so hundertprozentig beachten/beraten, dafür würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen.

Grundsätzlich ist das aber Murks. Alles wird kompliziert, nur weil die Städte und Gemeinden die Unterhaltung nicht leisten wollen.

MfG
Dirk Grafe
 
Nordlys

Nordlys

Du hast das dicht besiedelte, alles geregelte NRW vor Augen. MVP und andere dünn besiedelte Gegenden wie SH kennen da noch: Geh zum Bürgermeister, frag, mein Bruder hat da ne Pferdekoppel, wir würden da gern bauen. Sagt der: Dann baut, aber den Weg legt ihr euch selbst. Strom und Wasser kriegt ihr da ja hin, Abwasser, da baut ihr ne Klärgrube, und gut ist.
Also: Das mit den Privatwegen ist gar nicht so selten bei uns.
 
D

DG

Das gibt's hier genauso und erfreut sich bei den Gemeinden wachsender Beliebtheit, das ist ja das Dämliche. Rechtlich ist das schwierig, vor allem, wenn plötzlich einer nicht mehr mitspielt.

Theoretisch wie praktisch kann man seine Anteile an einer Straße nämlich verkaufen und dann geht der Affentanz los, wenn das nicht blitzsauber geregelt ist.

MfG
Dirk Grafe
 
E

Escroda

Hallo Rollo,

du willst also tatsächlich an diesem Grundstück mit allen genannten Nachteilen festhalten? Nun gut.
Du brauchst einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, da es sich bei der Straße um ein genehmigungspflichtiges Bauwerk handelt (s. Bauordnung NRW). Frag' bei dem Tiefbauer nach, ob der auch den Bauantrag stellt oder deinem Architekten, ob der das auch übernimmt (und zu welchen Konditionen). Der bebauungsplan gibt die Richtung ja vor (Länge, Breite, Lage).

P.S.: Ein Verweis auf deinen früheren Thread hätte ein paar Nachfragen vermieden.
 
Zuletzt aktualisiert 15.05.2024
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