Die Nachbargarage ist in Deinem Höhenplan nicht eingezeichnet - aber da, wo ich sie verorte, liegt das natürliche Gelände 6 cm unter Deinem Fertigfußboden. Insofern, für Dein Haus sehe ich eine Aufschüttung danach nicht vonnöten - da erscheint mir ein wenig Umverteilung zu genügen.
Für den Wunsch Deines Nachbarn ist aber nur erheblich, ob und wie weit Ihr abgegraben habt - das habt Ihr nicht, wenn ich recht verstanden habe.
@Escroda erwähnte, an anderer - mir nicht bekannter Stelle - habe Dein Bruder weitere Details zur Erhellung beigesteuert, was ich hier natürlich nicht bewerten kann.
Aus meiner Sicht hat der Nachbar schlicht versäumt, seine schwarzgebaute Höhe auch bei der Gründung seiner Garage zu berücksichtigen. "Kleine Sünden straft der Liebe Gott sofort", war dazu ein Spruch in meiner Kindheit