EveundGerd 9 Oktober 2015 Teilen #7 Wo steht dies geschrieben? Nach Einzug können Kosten wie Außenanlagen, weitere Maler-Tapezierarbeiten, Garagenbau usw abgesetzt werden.
Wo steht dies geschrieben? Nach Einzug können Kosten wie Außenanlagen, weitere Maler-Tapezierarbeiten, Garagenbau usw abgesetzt werden.
EveundGerd 9 Oktober 2015 Teilen #8 Hab den Außenanstrich und den Einbau von Kachelofen o.ä. vergessen. D.h. sofern bspw. Pflasterarbeiten nach Einzug ausgeführt werden, können diese auch steuerlich geltend gemacht werden. Alles eine Frage des Timing.
Hab den Außenanstrich und den Einbau von Kachelofen o.ä. vergessen. D.h. sofern bspw. Pflasterarbeiten nach Einzug ausgeführt werden, können diese auch steuerlich geltend gemacht werden. Alles eine Frage des Timing.
Y ypg 9 Oktober 2015 Teilen #9 EveundGerd schrieb: Handwerkerrechnungen sind prozentual absetzbar. Allerdings nur die Handwerkerstunden, nicht das Material. Zum Vergrößern anklicken.... Wie du selbst sagst: NACH Einzug anfallende Handwerkerkosten ! Das muss man dann auch schreiben, ansonsten macht deine Aussage wirr. Obwohl es auch immer auf das Goodwill vom Finanzamt abhängig ist, aber das steht oben schon
EveundGerd schrieb: Handwerkerrechnungen sind prozentual absetzbar. Allerdings nur die Handwerkerstunden, nicht das Material. Zum Vergrößern anklicken.... Wie du selbst sagst: NACH Einzug anfallende Handwerkerkosten ! Das muss man dann auch schreiben, ansonsten macht deine Aussage wirr. Obwohl es auch immer auf das Goodwill vom Finanzamt abhängig ist, aber das steht oben schon
N nordanney 10 Oktober 2015 Teilen #12 wiebkechristense schrieb: War die Grunderwerbsteuer nicht teilweise absetzbar? Zum Vergrößern anklicken.... Nö!
wiebkechristense schrieb: War die Grunderwerbsteuer nicht teilweise absetzbar? Zum Vergrößern anklicken.... Nö!