B
Bauexperte
Hallo Dirk,
Ich schrieb ja schon, daß es "maximal" (im Sinne von nur) ärgerlich ist - was soll denn der BT machen, wenn er einen Fehler gemacht, aber aufgrund des geplanten Schacht´s gar nicht anders, als zurück kann? Was würde es der TE bringen, auf die verabschiedete Planung zu bestehen? Eben, genau nix!
Es ist sicher nicht kundenfreundlich, seitens des BT mit einem Schulterzucken zu reagieren. Ebenso falsch ist es aber auch - jedenfalls aus meiner Sicht - mit Spatzen auf Kanonen ("Langsam bin ich richtig verärgert und überlege mich rechtlich beraten zu lassen") zu schießen.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Und ich wundere mich wie allerorten angenommen wird, daß BU/BTHandwerker außerhalb der Norm laufen und keine Fehler machen dürfen ..!?Ich wunder mich gerade, wie man den Schaden nicht erkennen kann!? Die Wohnung hat in der neuen Variante einen anderen Zuschnitt, der der geplanten Nutzung uU widerspricht.
Ich schrieb ja schon, daß es "maximal" (im Sinne von nur) ärgerlich ist - was soll denn der BT machen, wenn er einen Fehler gemacht, aber aufgrund des geplanten Schacht´s gar nicht anders, als zurück kann? Was würde es der TE bringen, auf die verabschiedete Planung zu bestehen? Eben, genau nix!
Es ist sicher nicht kundenfreundlich, seitens des BT mit einem Schulterzucken zu reagieren. Ebenso falsch ist es aber auch - jedenfalls aus meiner Sicht - mit Spatzen auf Kanonen ("Langsam bin ich richtig verärgert und überlege mich rechtlich beraten zu lassen") zu schießen.
Nein, es war grundsätzlich richtig (s.o.). Was fehlt, ist die Einigung über ein "kleines" Entgegenkommen; mehr nicht ;)Knackpunkt dürfte hier die Zustimmung zur Änderung sein, das ist aus Sicht der Auftraggeberin unclever, weil sie damit bestätigt, dass ihr durch die Änderungsplanung eine gleichwertige Nutzung entsteht.
Liebe Grüsse, Bauexperte