Sicherheitseinbehalt

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W

wibbie

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Es geht um den Sicherheitseinbehalt bei Abschlagsanforderungen bzw. Abschlagsrechnungen.

Darf sich die prozentuale Höhe des Sicherheitseinbehaltes zwischen den Abschlagsanforderungen bzw. Abschlagsrechnungen ändern oder muss er immer zwingend gleich bleiben?

Im §17 VOB konnte ich leider darüber nichts finden.
 
B

Bauexperte

Darf sich die prozentuale Höhe des Sicherheitseinbehaltes zwischen den Abschlagsanforderungen bzw. Abschlagsrechnungen ändern oder muss er immer zwingend gleich bleiben?
Üblicherweise beträgt der Sicherheitseinbehalt 5%; es sei denn, es ist eine andere Höhe vereinbart. Die Sicherheit erhältst Du als Bürgschaft - falls vereinbart oder aber Du reduzierst jede Abschlagszahlung um genau 5%. Nix mit Achterbahn ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 15.05.2024
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