Rechtsgrundlage Bauzeichnung, unterschriebene Zeichnungen sind gültig

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Y

ypg

unser Bauleiter hackt immer wieder auf dem Thema unterschriebene Zeichnung herum. Was darauf gezeichnet ist, ist demnach auch bindend.
Jetzt frage mich, wie ist es mit Sachen, welche darauf zu finden sind aber nicht explizit vertraglich festgehalten worden sind wie zB Einfahrt oder Terrasse.
Du musst etwas differenzieren: in der Planung sind ua auch Flächen eingezeichnet, die zum Bauantrag gehören, damit die Behörde sieht, dass die Grundflächenzahl eingehalten wird. Wenn ein bestimmter Plasterstein aufgeführt wurde, dann vielleicht deshalb, um die erforderliche Versickerung zu gewährleisten und das dem Amt zu dokumentieren.
Da der Bauplan Ausführungsplan für die Einzelgewerke ist, kann man jetzt nicht einfach sagen, dass zb Fenster x doppelt so groß soll, weil der Fensterbauer eventuell schon bestellt hat. Mag jetzt ein blödes Bsp sein, aber ich hoffe, Du verstehst, was ich meine.
Natürlich kann es aber auch sein, dass ein Bauleiter etwas machbar macht, sofern er keine Probleme in deren Machbarkeit sieht. Das aber folgt auf eine gute Kommunikation.
Das scheint bei Euch etwas gestört… vielleicht hattest Du zu viele Änderungswünsche… irgendwann macht der BL dann mit einer Floskel zu. Gerade auch, wenn die Argumentation nicht gesehen oder kommuniziert wird.
Da musst Du mal selbst überlegen, um welche Wünsche es ging und wie man darauf kommen kann, dass man auf Pflasterung bestehen will, nur weil der BL sich auf den Plan beruft. Das ist nicht sachlich.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Das kommt auf den Vertrag an.

Falls Ihr zum Bauunternehmer gegangen seid und den Plan als Grundlage fuer ein Pauschalangebot uebergeben habt, koennte es durchaus Vertragsbestandteil sein. ;)
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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