Pflichten zur Unfallverhütung

4,40 Stern(e) 5 Votes
W

WaveRebel

Den Bauantrag hat die bestellte Architektin des Generalübernehmers erstellt, ich habe ihn unterschrieben und eingereicht. Bauherren sind meine Frau und ich.
 
B

Bauexperte

Das ist richtig. Da werde ich auch nochmal reinschauen ob da was zu dem Thema geschrieben steht.
Seufz ... allein beim querlesen der vielen Themen hier, hättest Du den Überblick Dein eigen nennen können.

BT: Du kaufst Grund und Haus aus einer Hand
GU/GÜ: Du bringst das Grundstück mit (kaufst von einem Dritten [hier einer Kommune]) und der GU (Anbieter Deiner Wahl und selbst ausgesucht) baut.

Nochmal: der, von Dir beauftragte GU ist dafür verantwortlich, daß auf der Baustelle alles bautechnisch läuft (gegenteilig, wenn Du einen Architekten mit Einzelvergabe beauftragst); ist für eventuelle Unfälle im Zusammenhang mit der Bestellung (als GU = Auftragnehmer) des Gerüstes verantwortlich. Einfacher ausgedrückt: die Bauwesenversicherung des GU ist für Unfälle, u.a. im Zusammenhang der Gerüststellung, in der Haftung.

Jetzt verstanden ...?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
W

WaveRebel

Danke Bauexperte für die nochmals ausführlichere Darstellung.
Ich wollte Dich nicht zur Verzweiflung bringen und hatte das Thema auch bereits verstanden und als beantwortet gesehen.
Ich wollte nur noch auf die Frage von Bieber0815 reagieren.
 
Zuletzt aktualisiert 31.10.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3158 Themen mit insgesamt 42710 Beiträgen
Oben