Mietbürgschaft auf erstes Anfordern

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gmeurb

Hallo,

hat jemand Erfahrung zu obigem Thema?

Folgendes, wenn ein Mieter so eine Bürgschaft über zwei Kaltmonatsmieten bei seiner Bank abschließt und nun einen Monat lang keine Miete bezahlt, kann der Vermieter dann nur eine Kaltmiete geltend machen, oder kann er die komplette Warmmiete anfordern?

Das geht dann sicherlich nur bis zu diesem Betrag, sprich spätestens im zweiten Monat Mietrückstand kann der Vermieter nur noch die bis zum Endbetrag gehende Summe geltend machen?

Also zwei Kaltmonatsmieten ergeben zusammen 1000€, eine Warmmonatsmiete beläuft sich auf 600€ nun bleiben im nächsten Monat nur noch 400€!

Wenn der Mieter dann die von seinem Konto abgezogene Summe an die Bank zurückbezahlt, hat der Vermieter dann wieder die volle Summe zur Verfügung wenn etwas im Argen ist?

Danke und viele Grüsse
Gmeurb
 
Zuletzt aktualisiert 16.05.2024
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