Kombinationsverbot BEG WG und BEG EM aufgehoben

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Vanman1610

Ich stelle mir die gleiche Frage. Laut meiner Bank hat die kfw noch keine genauen Informationen zur Kombination herausgegeben.

Auf der kfw Website steht noch unter häufige Fragen:

Kann ich die Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ mit der neuen Heizungsförderung kombinieren?
Ja, Sie können die bestehende Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ mit der neuen Heizungsförderung kombinieren und Ihre Vorhaben parallel durchführen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

Sie haben mit dem Vorhaben im Programm „Wohngebäude – Kredit (261)“ noch nicht begonnen bzw. für die neue Heizungsanlage noch keinen Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen.
Sie rechnen spätestens für die Bestätigung nach Durchführung (BnD) die Kosten für die neue Heizung im Programm „Wohngebäude – Kredit (261)“ heraus.
Wichtiger Hinweis: Die Vorteile für ein Effizienzhaus Erneuerbare-Energien-Klasse im Programm „Wohngebäude – Kredit (261)“ können bei dieser Kombination nicht geltend gemacht werden.
Genau auf dem Stand waren wir auch.
Ich habe unsere Energieberaterin heute diesbezüglich kontaktiert und selbst sie konnte noch nicht einschätzen was genau das Aufheben des Kombinationsverbots jetzt für die Praxis bedeutet.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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