Was erwartest Du davon?Wie schauts zusätzlich mit §§ 770 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch und §773 Baugesetzbuch aus?
DAS fällt in den Bereich der Rechtsberatung und diese ist in D ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten. dem zufolge darf ich hierauf nicht antworten.....im Falle einer Insolvenz unmittelbar den Bürgen in Anspruch nehmen zu können, ohne den oft langdauernden Weg des § 771 Baugesetzbuch gehen zu müssen und einen erfolglosen Pfändungsversuch gegen den Schuldner durchgeführt haben zu müssen...