B
Bauexperte
Hallo,
Als Faustregel gilt: Du mußt immer nach der aktuellen Energieeinsparverordnung bauen, welche zu Zeiten Deines BV Gültigkeit besitzt.
Freundliche Grüße
Dazu müssten wir alle erst einmal genau wissen, was in der kommenden Energieeinsparverordnung geändert, angehoben wird.Macht das dann finanziell was au, ob man dieses oder nächstes Jahr ein Kfw 70 - Haus bauen möchte? Ich habe Heute die Zusage bekommen, dass ich im Sommer ein Grundstück kaufen kann. Sonst würde ich vielleicht doch noch dieses Jahr anfangen zu bauen.
Als Faustregel gilt: Du mußt immer nach der aktuellen Energieeinsparverordnung bauen, welche zu Zeiten Deines BV Gültigkeit besitzt.
Freundliche Grüße