Einliegerwohnung über zwei Grundstücke

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M

michi216

Puh... Das ist unüblich, aber nicht unmöglich.

Variante 1: Ein gemeinsames großes Haus mit 3 Wohneinheiten, quasi wie bei Eigentumswohnungen.
Variante 2: Irgendwie über Nutzungsrechte, das kenne ich aber nur aus einem Reihenhausprojekt, wo eine WEG das Recht hat, eine gemeinsame Tiefgarage unter den Gärten zu betreiben, deren Grundstücke im Einzeleigentum liegen.
Variante 3: Innerfamiliär alles gemeinsam aus einem Topf. Birgt entsprechende Risiken, kann aber gut gehen. Macht eine Kollegin seit Jahren.

Ich würde innerfamiliär zu Variante 1 tendieren, wenn man es direkt ordentlich machen will.
Ja unüblich ist es, aber anders ist es für unsere Eltern nicht "wohnbar".
Aber wir hoffen auf unseren guten Architekt und vll. Eine nette Gemeinde.

Danke für die guten Varianten
 
Y

ypg

Ein Grundstück, drei Wohneinheiten! Vorausgesetzt, der Bebauungsplan bzw. die Gemeinde spielt mit.
Dann ist es auch egal, wie man das Haus mit drei WE nennt. Es gibt genug Beispiele.

Ob allerdings Senioren im Keller noch alt werden, bezweifel ich.
Unterirdisch geht es früh genug nach dem Ende!
 
Zuletzt aktualisiert 19.05.2024
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