Steuerklasse / Veranlagungsart / Auswirkungen / Haushaltseinkommen

4,50 Stern(e) 4 Votes
Musketier

Musketier

Zum Thema Steuererklärungsklassenwahl und Einkommensteuer
Die Steuererklärungsklasse hat wie von vielen hier auch geäußert keinen Einfluß auf das Ergebnis der zu zahlenden Einkommensteuer am Jahresende. Ob nun 3/5 oder 4/4 oder 5/3 ist dabei völlig unerheblich.
Es gibt aber ggf. Unterschiede, was am Jahresende übrig bleibt. Ein Beispiel wäre z.B. eine Lohnpfändung, die auf den Nettolohn berechnet wird. Hat der Schuldner die Steuererklärungsklasse 5 wird weniger gepfändet, als mit Steuererklärungsklasse 3 oder 4.
 
Musketier

Musketier

Schon niedlich...solch sture Unwissenheit :)

Meine Frau ist Steuererklärungsklasse 3 und ich bin Steuererklärungsklasse >>>NICHT VORHANDEN<<< da ich Einkommensteuer statt Lohnsteuer zahle. Nunu..wie geht den das? Jetzt implodiert das Universum...
Du hast die Steuererklärungsklasse 5, auch wenn diese nicht zur Anwendung kommt.
 
Musketier

Musketier

falsch. Du hast irgendwann mal einen Antrag gestellt, dass ihr abweichend von der 4/4 die Lohnsteuerklassen 3/5 haben wollt, weil du keinen Arbeitslohn hast. Genau da legst du dich auf die Lohnsteuerklasse 5 fest. Solltest du irgendwo als AN anfangen, wärst du auch automatisch in der 5.
 
A

Alex85

Falsch. Ich habe KEINE Lohnsteuerklasse da ich KEINE Lohnsteuer zahle :p
Naja, jein :)
Du kennst deine Lohnsteuerklasse nur nicht explizit, da für dich irrelevant. Deine Frau kann aber nur die 3 haben, wenn du die 5 hast. Ihre Eintragung hat auch bei dir eine Eintragung zur Folge.

Wenn du es genau wissen willst, lass' deinen Steuerberater ne Abfrage im ELStAM machen bzw. fordere dort einen Auszug der gespeicherten Daten nach BDSG an. Über ElsterOnline geht das auch mit Steuer-ID, glaube ich.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 810 Themen mit insgesamt 16749 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben