Die Vertragsgestaltung ist nach meiner Erfahrung absolut gleichgültig. Viel wichtiger ist, dass der Auftraggeber auch über die Auftragserteilung hinausgehende Leistungen beabsichtigt zu bezahlen. Wenn er das anders plant, dann sind alle Vorschriften vorhanden, die den Wert der vereinbarten und zusätzlich geleisteten Arbeit durch den Auftragnehmer zerstört. Spätestens dann, wenn Rechtsanwälte involviert sind.