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Escroda
Na ja, jetzt dramatisierst Du aber. Die Höhenfestsetzung der Traufe bedeutet hier ja im Ergebnis nur, dass kein Kniestock gewünscht ist. Dann wird das EG eben etwas größer und im DG werden Abseiten hergestellt. Eine "Stadtvilla" kannst Du natürlich knicken.Mit diesem Plan kann ich ein nutzbares OG ja fast knicken :/
Nein - Also politisch irgendwie doch, aber das führt jetzt zu weit.Kann ich iwo einen Antrag auf Änderung stellen
Ja. Mit dem Bauantrag. Befreiung nach §31 Baugesetzbuch. Sollte gut begründet sein, daher sollte sich dein Entwurfsverfasser dazu ein paar Gedanken machen. Du kannst Dich ja mal in der Umgebung umschauen, ob es schon einige Bestandsgebäude gibt, die offensichtlich nicht dem Bebauungsplan entsprechen.oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen?
Sollte dein Grundstück aber keine Besonderheiten aufweisen (Größe, Lage, Höhe, Geometrie,...) sind die Chancen im Allgemeinen gering.