B
Buschreiter
Ist seit Mitte September beschlossen. Scheinbar kann der Photovoltaik-Lieferant unter bestimmten Voraussetzungen nun direkt netto mit dem Betreiber abrechnen. Außerdem fällt für bestimmte Anlagen die Einkommensteuerpflicht weg. Wobei das bislang so auch mit dem Wechsel zur Kleinunternehmerregelung nach ein paar Jahren (USt) und fehlender Einnahmeerzielungsabsicht (ESt) auch schon im Endergebnis so möglich war, nur deutlich komplizierter. Es sind allerdings kWp-Grenzen und Nutzung zu beachten.Auf der Seite der Grünen (FB vom 15.9., linken darf ich leider nicht) steht auf jeden Fall "die Bundesregierung hat beschlossen".
Ob das noch durch irgend ein höheres Gremium muss weiß ich nicht, könnte man aber sicher in den Sitzungsprotokollen nachlesen.