Baugebiet Bombenabwurfgebiet

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karlchen-12

Hallo,

wir haben uns im vorerst letzten Baugebiet in unserer Gemeinde ein Bauplatz reserviert und wollten ihn eigentlich kaufen. Beim etwas intensiveren studieren des umfangreichen B-Planes und gut versteckt unter „Nachrichtliche Übernahme und Hinweise“ folgende Information gefunden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan liegt innerhalb eines Bombenabwurfgebietes. Im Bereich der Bauleitplanung muss daher mit Kampfmittel im Untergrund gerechnet werden.

Bedeutet das nun dass wir das Grundstück erst untersuchen lassen müssen bevor man dort bauen kann. Wer kommt für die Kosten auf? Kann man das im Kaufvertrag regeln, der Verkäufer (Gemeinde) übernimmt die Kosten dafür.
 
T

toxicmolotof

Ich weiß nicht ob das überall gilt, aber bei uns in NRW/Kaarst war es so:

Die Baugenehmigung enthielt einen Hinweis, dass ein Abwurfgebiet in der Nähe war, der Architekt hat eine Anfrage beim entsprechenden Amt gemacht mit Bitte um Luftbildauswertung. Das führte zu keinem Ergebnis, daher unter üblicher Vorsicht den Erdaushub erledigt.

Soviel ich weiß, wäre eine erzwungene Suche vor Ort durch den Bauherren zu bezahlen (auch die Luftbildauswertung).

Die Entsorgung im Fall der Fälle ist aber Baustelle des Landes (inkl. Kosten). Zumindest da ist man dann als Bauherr raus, was aber nicht heißen soll dass nicht doch ein paar Euro hängen bleiben (Bauverzögerung/Auffüllen etc...)
 
sirhc

sirhc

@toxicmolotow
Kein Ergebnis = der Bitte wurde nicht nachgekommen oder es wurde nichts gefunden bei der Auswertung? Sind dafür Kosten angefallen?
Und was genau meinst du mit der erzwungenen Suche? Ihr habt ja freiwillig angefragt, wer könnte einen zwingen und wie geht das?

Bei uns geht es hoffentlich bald los, wir sind 40km von Kaarst entfernt.
 
Zuletzt aktualisiert 15.05.2024
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