K
karlchen-12
Hallo,
wir haben uns im vorerst letzten Baugebiet in unserer Gemeinde ein Bauplatz reserviert und wollten ihn eigentlich kaufen. Beim etwas intensiveren studieren des umfangreichen B-Planes und gut versteckt unter „Nachrichtliche Übernahme und Hinweise“ folgende Information gefunden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan liegt innerhalb eines Bombenabwurfgebietes. Im Bereich der Bauleitplanung muss daher mit Kampfmittel im Untergrund gerechnet werden.
Bedeutet das nun dass wir das Grundstück erst untersuchen lassen müssen bevor man dort bauen kann. Wer kommt für die Kosten auf? Kann man das im Kaufvertrag regeln, der Verkäufer (Gemeinde) übernimmt die Kosten dafür.
wir haben uns im vorerst letzten Baugebiet in unserer Gemeinde ein Bauplatz reserviert und wollten ihn eigentlich kaufen. Beim etwas intensiveren studieren des umfangreichen B-Planes und gut versteckt unter „Nachrichtliche Übernahme und Hinweise“ folgende Information gefunden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan liegt innerhalb eines Bombenabwurfgebietes. Im Bereich der Bauleitplanung muss daher mit Kampfmittel im Untergrund gerechnet werden.
Bedeutet das nun dass wir das Grundstück erst untersuchen lassen müssen bevor man dort bauen kann. Wer kommt für die Kosten auf? Kann man das im Kaufvertrag regeln, der Verkäufer (Gemeinde) übernimmt die Kosten dafür.