Architekt nicht in Architektenkammer, nachteilig?

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Araknis

Araknis

Hallo!

Wir sind gerader in der Architekten-Findungsphase für unser Projekt in RLP (ja ich weiß, wurde hier noch nicht vorgestellt). Uns wurde von Freunden ein Architekt empfohlen, mit dem diese vor zwei Jahren ihr Haus gebaut haben und mit dem sie zufrieden waren. Ich finde ihn allerdings partout nicht im Verzeichnis der Architektenkammer Rheinland-Pfalz. Laut Laienwissen und etwas Google darf sich ein Architekt doch nur dann Architekt nennen, wenn er Kammermitglied ist, oder? Hat es ansonsten Nachteile oder sollte es einem zu denken geben, wenn jemand sich als Architekt darstellt, aber kein Kammermitglied ist?
 
11ant

11ant

Wenn Du einen Namensschreibfehler ausschließen kannst, kann er eventuell angestellt sein, oder er ist Mitglied in der Kammer eines Nachbarbundeslandes (z.B. Diez/Limburg oder Ludwigshafen/Mannhein oder Mainz/Wiesbaden sind praktisch jeweils mehr oder weniger nur eine Stadt, liegen aber in zwei Bundesländern, die Kammergrenzen überlappen sich jedoch nicht). Oder er hat geheiratet und steht im Mitgliederverzeichnis der Kammer noch unter seinem "Mädchennamen".
 
Araknis

Araknis

Ich habe ihn mittlerweile gefunden. Über die Suche im Büroverzeichnis nicht auffindbar, dafür aber über die komplette Architektenliste, wenn man den Ort sowie alle anderen Suchkriterien weg lässt und sich manuell durchklickt (obwohl der Ort korrekt eingetragen ist).
 
L

littlebird

Wenn der Architekt nicht Mitglied einer Architektenkammer ist, ist das kein Nachteil. Wichtig ist jedoch, dass die Person wirklich ein "Architekt" ist. Der Beruf ist gesetzlich geschützt und nur wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, darf man sich "Architekt" nennen (nicht nur Ausbildung, sondern auch Erfahrung in allen Planungs- und Ausführungsphasen).
Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich als Ingenieur bezeichnen kann, ohne Mitglied in einer Ingenieurkammer zu sein.
 
Araknis

Araknis

Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich als Ingenieur bezeichnen kann, ohne Mitglied in einer Ingenieurkammer zu sein.
In diesem Fall braucht man keine Kammer, das ist lediglich eine (geschützte) Berufsbezeichnung.

Wikipedia sagt jedoch zum Architekten: "In Deutschland darf sich Architekt nennen, wer in die Architektenliste einer deutschen Architektenkammer eingetragen ist. Dafür benötigt man ein abgeschlossenen Architekturstudium und eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren. [...] Wer in eine Architektenkammer eines Bundeslandes aufgenommen wird erhält die Bauvorlageberechtigung."
 
B

Benutzer200

Hat es ansonsten Nachteile oder sollte es einem zu denken geben, wenn jemand sich als Architekt darstellt, aber kein Kammermitglied ist?
Dann hat er (vielleicht) studiert, ist aber kein offizieller "Architekt". Kann trotzdem pfiffiger sein, als der richtige Architekt. Ist er bauantragsberechtigt?
 
Zuletzt aktualisiert 01.11.2024
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