Drei konkrete Beispiele aus der Praxis:
1) die hier im Forum intensiv diskutierte l-Stein Mauer meines Nachbarn: mein Grundstück war auch gerade in der Bauphase, es war kaum Mutterboden vorhanden und der Nachbar brauchte 1m Arbeitsraum auf meinem Grund. Hat gefragt, ich habe zugestimmt; klar, mach, wenn du fertig bist ziehst du mir da noch 20m Entwässerungsrinne und gut ist.
2) öffentliche Hand baut an eines ihrer Gebäude an und erreicht einen Teil der Baustelle nur vom Nachbargrundstück, einer einfachen Wiese. Da wird zweimal im Jahr Heu gemacht und fertig: auf der Wiese wurden 3m abgepflockt, die vom Bauunternehmer befahren, betreten und benutzt werden können und nach Abschluss wieder hergerichtet werden. Der Rest der Wiese ist tabu.
3) im Ortskern zwischen Altbestand errichtet ein Investor (aus dem Ort) ein 8-Parteien Haus mit großem Keller. Dazu musste ein altes, schmales Haus beim Nachbar abgerissen werden, weil es nach Abriss des Altbestand des Bauherren eingestürzt wäre. Die Baugrube ist dazu so tief uns und der geplante Bau wird in Grenzbebauung ausgeführt, das in zwei Richtungen keine Abböschung möglich war. Der Bauherr hat die Seiten mit Bohrpfahlwand und Berliner Verbau stabilisieren müssen. Für das abgerissene Häuschen des Nachbarn stellt er an dieselbe Stelle einen Ersatz-Rohbau hin.
Soviel zu den Möglichkeiten, die in der Nachbarschaft vorkommen können. Bei einem ausländischen GU kommt noch dazu, das der evtl für einen Bauherren gar keine Vollmacht hat mir dir zu verhandeln. Nicht dass du am Ende zwar einen Vertrag hast, in dem der GU sich zur Wiederherstellung verpflichtet, du aber keinen Cent siehst weil der Bauherr davon nichts wusste und das nicht zahlen will!
Kennst du den Eigentümer und Bauherren?