wenn die Abwicklung für einen Hausanbieter über eine selbständige Vermittlugnsvrtretung abläuft,
... dann muß ich zunächst einmal raten, was Du mit dieser Fragestellung überhaupt meinst: ist Dir zwischen den Hausanbieter-Vertriebsleuten, mit denen Du schon zu tun hattest, nun erstmalig einer begegnet, dessen Visitenkarte ihn als Nicht-Angestellten ausweist ?
Im Vertrieb (so ziemlich aller Branchen) ist es weit verbreitet, mit Handelsvertretern zu operieren. Also mit Leuten, die mit der vertretenen Firma keinen Arbeits-, sondern einen Profisionsvertrag haben.
Mit solchen Klarstellungen wie "selbständiger Vertriebspartner / Agent / Vermittler / Vertreter" soll im wesentlichen gesagt werden: "der Bursche gehört nicht unmittelbar zu uns", was regelmäßig darauf hinweist, daß er keine Handlungsvollmacht hat.
Auf den Verträgen, die er vorlegt, (und auf deren Widerrufsbelehrungen etc.) steht, wem als tatsächlichem Vertrags"gegner" man da eigentlich etwas unterschreibt. Meist muß es dann von denen auch erst bestätigt werden.
Aus den mangelnden Vollmachten eines solchen Vermittlers folgt, daß auch Nebenabreden, die nur von ihm gegengezeichnet sind, entsprechend wenig Wert haben. Wenn deren Inhalt dann später in der Auftragsbestätigung des eigentlichen Vertragspartners fehlt, muß man ggf. widerrufen.
Grundsätzlich bedienen sich durchaus auch seriöse Anbieter freier Handelsvertreter - auch daß diese zuweilen aus dieser Branche exklusiv nur dieses Unternehmen vertreten, ändert an ihrem Status nichts.
Dir kann letztlich egal sein, ob der Vertriebler Urlaubs- und Weihnachtsgeld bzw. im Krankheitsfall ein Fixum fortgezahlt bekommt. Was sein Wort für Dich gilt, hängt nur von seinem Status ab. Nur Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte können verbindlich für das Unternehmen handeln. Für Kinder dürfen nur ihre Eltern unterschreiben, nicht ihre Teddybären :-)
Der Hausanbieter baut Dein Haus, nicht der Vertriebler. in den Verträgen und AGB steht auch meist erwähnt, daß der "selbständige ..." keine Zahlungen entgegennehmen darf etcetera.