Grundsätzlich wäre ja mein Standpunkt: ich bestelle ein "Fertiges Haus". Wenn während der Bauphase ein Waschbecken weg kommt muss der Bauträger halt ein neues einbauen, solange, bis er mir ein schlüsselfertiges Haus übergeben kann.
weil ich davon ausging, dass wenn ich etwas "schlüsselfertig" bestelle, ich das auch geliefert bekomme, egal was während der Herstellungsphase passiert.
Puh, ich muss gestehen, ich weiß nicht was der Unterschied ist. Wir lassen das Haus von einer "Hausbaufirma" schlüsselfertig bauen, der Grund kommt von uns.
Wer sich vorher Informieret, ist gut dran
Wenn Du ein Haus auf Grund vom Bauträger kaufst, dann wäre es so, dass Dich der Bau nicht interessieren muss, sondern nur das fertige Haus.
Nun hast Du aber ein Grundstück und schliesst einen Werkvertrag mit einer Baufirma ab: Du bist und bleibst Bauherr - das BU ist der Auftragnehmer, Du der Auftraggeber.
Man sagte uns lediglich wir sollen eine Bauherrenhaftpflicht abschließen.
Da Du in der Pflicht bist, nach einem Zahlplan nach Fertigstellung eines Gewerkes zu bezahlen, ist das Risiko da, dass zB durch Vandalismus, Einbruch oder Wetter das bezahlte Gewerk beschädigt oder entwendet wird.
Insofern sichert die Bauleistungsversicherung Dich ab.
Wenn Du sie nicht hast, gibt es erst mal Probleme, die einen zeitlichen Verzug hat sowie gelbliche Aufwendungen , die eventuell sogar erklagt werden müssen.
Alles zu Deinem Nachteil... !
Informiere Dich über die Rechte und Pflichten eines Bauherren - denn das wirst Du ja!
Du hast falsche Vorstellungen vom Bau eines "schlüsselfertigen" Haus - schlüsselfertig: das Wort ist ein dehnbarer Begriff und kann so, aber auch anders ausgelegt werden.