Zwangsversteigerung, Altenteil, Rückauflassungsvormerkung

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P

pfaubusch

Hallo zusammen,
ich interessiere mich für ein Haus, das in Kürze zwangsversteigert wird, alle Angaben habe ich dem Gutachten entnommen, darüber hinaus weiß ich nichts. Ich bin nicht sicher, ob ich Link oder Teile des Gutachtens hier posten darf, daher zitiere ich hier nur das nötigste.

Der Eigentümer hat das Haus bis zu seinem Tod selbst bewohnt. Trotz des erheblichen Instandhaltungsstaus, war es zum Zeitpunkt des Gutachtens wohl noch bewohnbar. Ich möchte das Grundstück kaufen, um nach Abriss des Bestands einen Neubau auf das Grundstück zu stellen.

Als Baulast sind im Grundbuch offenbar ein Altenteil und Rücklassungsvormerkung eingetragen.

Die Anonymisierung xxx entstammt dem Gutachten, die Anonymisierung YYY kommt von mir. Die von mir "anonymisierten" Stellen enthalten die Adresse des Objekts, die gleich zu sein scheint, wie die Adresse des Begünstigten der Baulast.

Meine Fragen sind: Wird irgendetwas davon gelöscht beim Erwerb durch Zwangsversteigerung und wenn nicht, wie finde ich heraus, ob noch jemand lebt, der Anspruch erheben kann? (lebt die Person noch, Erben?)
Lohnt es sich hier einen Anwalt zu beauftragen, oder ist das rausgeschmissenes Geld?


lfd. Nr. 4:Altenteil für xxx, geb. am xxx, YYYYYYYYYYYYYYYYY; löschbar bei Todesnachweis; gleicher Rang mit Abt. II Nr. 5; gemäß Bewilligung vom 08.05.2002 (UR-Nr. 53/03 des Notars YYY) eingetragen am 06.11.2002.Lfd.

Nr. 5:Bedingte Rückauflassungsvormerkung für xxx, YYYYYYYYYYYYYYY; gleicher Rang mit Abt. II Nr. 4: gemäß Bewilligung vom 08.05.2002 (UR-Nr. 53/03 des Notars YY) eingetragen am 06.11.2002.

Zu lfd. Nr. 4, 5:Abt. II Nr. 4, 5 haben Rang nach Abt. III Nr. 7; eingetragen am 04.06.2003.Rang nach Abt. III Nr. 8; eingetragen am 06.11.2007.Rang nach Abt. III Nr. 9; eingetragen am 29.06.2012.

Lfd. Nr. 6:Die Zwangsversteigerung ist angeordnet (Amtsgericht YYYYYY YYYYYYYYYYYYY eingetragen am 02.04.2020.

Lfd. Nr. 7:Die Zwangsverwaltung ist angeordnet (YYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYY); eingetragen am 03.04.2020



Ich freue mich auf ein paar Einschätzungen von euch, wenn nicht anders möglich, kann ich auch gerne Angaben zum Objekt machen, falls es nicht ausschließlich der Befriedigung der Neugierde dient. ;-)
 
N

nordanney

Wenn aus den Rechten Abt. III, die Du genannt hast, vollstreckt wird, fliegen die beiden nachrangigen Rechte raus.
Deshalb trägt man so etwas auch nie nachrangig ein ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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