Zuschussförderung KFW 461 - Probleme?

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Hallo,

ich habe eine Frage zur Zuschussförderung KFW 461.
Und zwar reicht es aus wenn ich zum beispiel am 1.5.2021 bei der Bank .

Am 2.5.2021 ein Planungs- und HAusbauvertrag abgeschlossen habe.

Und am 1.8.2021 den Zuschuss bei der KFW beantragt habe.

Nun die Frage geht das so in Ordnung oder macht die KFW probleme ?


Gruß
 
T

Tom1978

Hallo,

ich habe eine Frage zur Zuschussförderung KFW 461.
Und zwar reicht es aus wenn ich zum beispiel am 1.5.2021 bei der Bank .

Am 2.5.2021 ein Planungs- und HAusbauvertrag abgeschlossen habe.

Und am 1.8.2021 den Zuschuss bei der KFW beantragt habe.

Nun die Frage geht das so in Ordnung oder macht die KFW probleme ?


Gruß
Antrag für Zuschuss muss vor dem Bausbauvertrag erfolgen. Planungsvertrag kannst haben, aber kein Werkvertrag = Hausbauvertrag.
Reihenfolge wäre also:

1. Planungsvertrag
2. Zwischenzeitlich/kurz vor dem Werkvertrag auch gerne Finanzierung bei der Bank abschließen
3. kfw-Zuschuss beantragen (dafür brauchst die BzA (glaube so hieß die) Nummer des Energie-effizienzberater, der vorher sich auch einträgt.
4. Werkvertrag/Hausbauvertrag abschließen
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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