Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Kurz vor Fertigstellung unseres Hauses wurde festgestellt, dass die Schmutzwasserleitung die aus der Bodenplatte kommt zu niedrig ist und das Gefälle bis zum Kanalanschluss nicht ausreicht.
Diesen Mangel haben wir angezeigt und um Korrektur gebeten, der Mangel ist auch im Abnahmeprotokoll aufgeführt und mittlerweile behoben.
Nun verlangt das Bauunternehmen eine Kostenübernahme unsererseits da der Schmutzwasserschacht nicht vor Erstellung der Bodenplatte vorhanden war und somit der Bezugspunkt gefehlt habe. Darauf wurden wir aber nie hingewiesen. Bezugspunkt hätte m.M. aber auch der Kanalanschluss sein können. Auch über eine drohende Kostenübernahme unsererseit wurde nie hingewiesen.
Wie seht ihr das Thema?
folgender Sachverhalt:
Kurz vor Fertigstellung unseres Hauses wurde festgestellt, dass die Schmutzwasserleitung die aus der Bodenplatte kommt zu niedrig ist und das Gefälle bis zum Kanalanschluss nicht ausreicht.
Diesen Mangel haben wir angezeigt und um Korrektur gebeten, der Mangel ist auch im Abnahmeprotokoll aufgeführt und mittlerweile behoben.
Nun verlangt das Bauunternehmen eine Kostenübernahme unsererseits da der Schmutzwasserschacht nicht vor Erstellung der Bodenplatte vorhanden war und somit der Bezugspunkt gefehlt habe. Darauf wurden wir aber nie hingewiesen. Bezugspunkt hätte m.M. aber auch der Kanalanschluss sein können. Auch über eine drohende Kostenübernahme unsererseit wurde nie hingewiesen.
Wie seht ihr das Thema?
Ich habe es hier mal laienhaft dargestellt.
1. Der Kanal der Gemeinde an der Grundstücksgrenze war bereits vorhanden.
2. Die Abwasserleitung und der Revisionsschacht wurden im August verbaut. Bauseits.
3. Die Abwasserleitung die aus der Bodenplatte herausgeführt wurde. Werkseits.
Das Gefälle zwischen 1 und 3 waren nur 6cm bei einer Distanz von 15 Metern.
Nun sagt der GU das der Schacht (2) als Bezugspunkt nicht vorhanden war als die Bodenplatte (3) gegossen wurde und somit der zu tiefe Abwasseranschluss kein Mangel darstellt.
Wurde da nachträglich nochmal unter der Bodenplatte aufgeschachtet und die Leitung anders gelegt? Oder wie kann ich mir die Nacharbeiten vorstellen?
Geht das im Schacht nochmal nach unten? Hätte man also einfach einen anderen Schacht nehmen können oder gehts das da mehr oder weniger gerade durch?
Was sagt denn die Leitungsplanung des GU?
Geht das im Schacht nochmal nach unten? Hätte man also einfach einen anderen Schacht nehmen können oder gehts das da mehr oder weniger gerade durch?
Was sagt denn die Leitungsplanung des GU?
NicolasH schrieb:
Eine Leitungsplanung liegt mir gerade leider nicht vorAber es gab eine?Ähnliche Themen