Zeitgleiche Inanspruchnahme von BEG EM Gebäudehülle und Heizanlage?

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leschaf

Hallo zusammen,

unser Energieberater ist scheinbar im Urlaub und wir wollen keine Zeit verlieren - ich konnte hier im Forum aber leider auch nichts definitives dazu finden.

Wir sanieren gerade ein Haus (siehe hier: https://www.hausbau-forum.de/threads/sanierung-zweifamilienhaus-1936-erfahrungen.44066/) und wollen in dem Zuge folgende Arbeiten machen lassen:

- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung oberste Geschossdecke (inkl. Abseiten) und Kellerdecke, neue Fenster

- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik): Alte Gasetagenheizung durch Wärmepumpe ersetzen, inkl. neuer Rohre, Heizkörper, Elektrik-Zählerschrank usw usf.

Für beide Maßnahmen findet sich folgender Satz in den Förderrichtlinien:

"Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude."

Frage: bedeutet das, dass wir in 2023 insgesamt nur 60.000€ förderfähige Ausgaben bei der BAFA einreichen können, oder 60.000€ pro "Kategorie", d.h. sowohl für Gebäudehülle als auch Heiztechnik? Da die Heiztechnik deutlich höher gefördert wird (35% vs 20% (den Antrag für Gebäudehülle haben wir noch am 14.8. gestellt)) und mit allem drum und dran die 60.000€ sprengen dürfte, wäre ja im ersten Fall der Antrag für die Gebäudehülle hinfällig.

Wenn beides möglich ist, habt ihr einen (nicht-Link) Hinweis, wo ich dazu eine Aussage in schriftlicher Form finden kann?
 
R

raziela212

Da steht nix pro Kategorie. Die Aussage unseres Energieberaters ist aber, dass es auf die Antragsstellung ankommt, nicht wann du die Kosten einreichst.
Du kannst also jetzt noch in 2022 den Antrag für die Heizung einreichen, und dann nächstes Jahr Gebäudehülle, so ist bspw. auch unser Plan.
Ich hoffe mal hier sagt mir jetzt niemand, dass uns der Berater Stuss erzählt hat ;)
 
T

Torti2022neu

"Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude."
Genau so gemeint, wie geschrieben. Pro Kalenderjahr T€ 60 Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen. Da steht nicht T€ 60 für einzelne Kategorien. Immer kumuliert.

Aber ich kann Dich verstehen. Man möchte gerne das lesen, was für einen selbst passend ist. Du wirst also Deine Maßnahmen auf verschiedene Jahre verteilen müssen.
 
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leschaf

Genau so gemeint, wie geschrieben. Pro Kalenderjahr T€ 60 Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen. Da steht nicht T€ 60 für einzelne Kategorien. Immer kumuliert.

Aber ich kann Dich verstehen. Man möchte gerne das lesen, was für einen selbst passend ist. Du wirst also Deine Maßnahmen auf verschiedene Jahre verteilen müssen.
Ok - und ist hier der Zeitpunkt der Antragsstellung oder das Rechnungsdatum ausschlaggebend?
 
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scholtos

Also in Dezember 2022 noch einen Antrag stellen (z.B. Heizung), dann im Januar 2023 erneut einen Antrag stellen (z.B. Dämmung) und beides in 2023 umsetzen. Die maximal förderfähigen Kosten wären dann 120.000€ (je Kalenderjahr 60.000€)?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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