In unserer Zeichnung steht beim Küchenfenster Brüstungshöhe +1,06 m. Das bedeutet für mich Brüstungshöhe 1,06 m ab fertigem Fußboden. Bei einer Küchenhöhe von 0,91 m würden noch 15 cm übrig bleiben für z. B. Steckdosen. So hat auch der Küchenplaner gerechnet. Jetzt meinte der Maurer, dass Brüstungshöhe sich auf die Rohbaumaßnahme bezieht und auf den Rohbaufußboden noch 20 cm drauf kämen für Fußbodenheizung und Eßstrich. Dann wäre das Fenster nur noch 86 cm hoch und somit 5 cm niedriger als die Arbeitsplatte der Küche. Das kann ja nicht sein. Was ist richtig?
Heidi1965 schrieb:
Aber die Küche soll ja 91 cm hoch sein. Ich glaub ich muss morgen mal telefonieren.86 cm Brüstungshöhe und darauf mit etwas Unterfütterung die Arbeitsplatte ergibt 91 cm Arbeitshöhe. Was du klären musst, ist, ob der Blendrahmen am Fenster mind. ca. 6 cm Höhe hat. Damit 5 cm dafür für Unterfütterung und Arbeitsplatte genutzt werden können.bei uns in den Plänen stand zum Beispiel eine Brüstungshöhe von 1m (4 Steinreihen) und daraus wurden später 90cm fertige Höhe, Estrich und Fußbodenheizung waren etwa 15cm und Fensterbank und Putz/Mörtel untendrunter etwa 5cm. Die Pläne wurden von den Maurern auf der Baustelle zum Mauern benutzt.
LG
Sabine
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Sabine
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