ᐅ Zählt eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung als Heizung?
Erstellt am: 03.03.12 20:10
S
Suselche
Wir bauen unser Haus individuell mit einem Architekten (ohne Bauträger o.ä.). Wir haben eine Lüftungsanlage
mit Wärmerückgewinnung vorgesehen. Laut Kaufvertrag sind wir verpflichtet uns an das Nahwärmenetz (Hackschnitzelwerk) anzuschließen. Jetzt haben wir
nur ein Problem mit dem Energiebetreiber, da er diese Anlage nicht erlauben möchte. In unserem Vertrag steht folgendes wörtlich drin: ".verpflichtet sich..an das Biomasseheizwerk anzuschließen und alle notwendige Heizenergie zur Wärme- und Warmwasserversorgung
des zu errichtenden Wohnhauses von dort abzunehmen. Eine andere Beheizung des Grundstücks außer mit
offenem Kaminfeuer und / oder Kachelofen und / oder Solarenergie ist nicht zulässig". Der Betreiber beruft
sich auf den 2. Teil und dass eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung zur Beheizung des Gebäudes beiträgt.
Mein Fragen sind nun folgende:
Zählt eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung als Heizung?
Ist die Energieeinsparverordnung mit der DIN 1946-6 höher zu beurteilen als das Anliegen des privaten Betriebers?
Was könnte mir passieren, wenn ich die Anlage dennoch einbaue?
mit Wärmerückgewinnung vorgesehen. Laut Kaufvertrag sind wir verpflichtet uns an das Nahwärmenetz (Hackschnitzelwerk) anzuschließen. Jetzt haben wir
nur ein Problem mit dem Energiebetreiber, da er diese Anlage nicht erlauben möchte. In unserem Vertrag steht folgendes wörtlich drin: ".verpflichtet sich..an das Biomasseheizwerk anzuschließen und alle notwendige Heizenergie zur Wärme- und Warmwasserversorgung
des zu errichtenden Wohnhauses von dort abzunehmen. Eine andere Beheizung des Grundstücks außer mit
offenem Kaminfeuer und / oder Kachelofen und / oder Solarenergie ist nicht zulässig". Der Betreiber beruft
sich auf den 2. Teil und dass eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung zur Beheizung des Gebäudes beiträgt.
Mein Fragen sind nun folgende:
Zählt eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung als Heizung?
Ist die Energieeinsparverordnung mit der DIN 1946-6 höher zu beurteilen als das Anliegen des privaten Betriebers?
Was könnte mir passieren, wenn ich die Anlage dennoch einbaue?
B
Bauexperte05.03.12 23:22Hallo,
Können "sie" das wirklich nicht (dieser Teil der "behaltenen Wärme" mindert die Energieanforderung an den Fernwärmelieferanten) oder gibt mit dieser eindeutigen Aussage vor Kauf:
"verpflichtet sich..an das Biomasseheizwerk anzuschließen und alle notwendige Heizenergie zur Wärme- und Warmwasserversorgung
des zu errichtenden Wohnhauses von dort abzunehmen. Eine andere Beheizung des Grundstücks außer mit offenem Kaminfeuer und / oder Kachelofen und / oder Solarenergie ist nicht zulässig"
nicht der Verkäufer den Takt vor und der einzige Weg sich dieser Restriktion zu entziehen, besteht darin, auf das Grundstück zu verzichten?
Freundliche Grüße
Stefanlein schrieb:
In deinem Vertrag steht doch klipp und klar, was Du darfst und was nicht. Es geht da nur um heizen. Ein Verbot der Energiesparung hast Du nicht unterschrieben, genauso wenig können sie Dir verbieten die (bereits bei denen gekaufte!) Wärme über eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung "zu behalten".
Können "sie" das wirklich nicht (dieser Teil der "behaltenen Wärme" mindert die Energieanforderung an den Fernwärmelieferanten) oder gibt mit dieser eindeutigen Aussage vor Kauf:
"verpflichtet sich..an das Biomasseheizwerk anzuschließen und alle notwendige Heizenergie zur Wärme- und Warmwasserversorgung
des zu errichtenden Wohnhauses von dort abzunehmen. Eine andere Beheizung des Grundstücks außer mit offenem Kaminfeuer und / oder Kachelofen und / oder Solarenergie ist nicht zulässig"
nicht der Verkäufer den Takt vor und der einzige Weg sich dieser Restriktion zu entziehen, besteht darin, auf das Grundstück zu verzichten?
Freundliche Grüße
P
perlenmann06.03.12 08:10Bauexperte schrieb:
"Eine andere Beheizung des Grundstücks außer mit offenem Kaminfeuer und / oder Kachelofen und / oder Solarenergie ist nicht zulässig"Aber mMn ist das doch genau der Punkt. Es wird nicht geheizt, sondern Energie gespart. Dann müßte ja ebenso eine höhere Effizienz (zbDämmung) des Hauses verhindert werden. Kann mir nicht vorstellen das das nach Energieeinsparverordnung erlaubt ist, sowas zu verhindern (obwohl, wir leben ja in Bürokraten Deutschland)
Kann es vielleicht sein, dass dein Wärmelieferant die Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung zufälligerweise mit einer Luftwärmepumpe verwechselt? Vielleicht solltest Du ihm einmal in aller Ruhe den grundlegenden Unterschied zwischen Wärmepumpe und Wärmerückgewinnung erläutern!!! Und dass ein Wärmetauscher keine Energie erzeugt (sondern die vom Wärmelieferanten bereitgestellte Wärme eben nur zurückgewinnt), das liegt ja wohl ganz klar auf der Hand.
Harry77 schrieb:
.... Und dass ein Wärmetauscher keine Energie erzeugt (sondern die vom Wärmelieferanten bereitgestellte Wärme eben nur zurückgewinnt), das liegt ja wohl ganz klar auf der Hand. Korrekt! Und das nicht zu 100%, sondern vielleicht zu 80 %, je nach WÜ.v.g.
Ähnliche Themen