Wohnriester - Ist das Wohnförderungkonto lenkbar

4,50 Stern(e) 4 Votes
D

dhh1958

Guten Tag,

ich habe eine Immobilie gefunden, die mir gefällt. Das mir unterbreitete Finanzierungsangebot beinhaltet, anscheinend selbstverständlich für Schwäbisch Hall, Wohnriester. Also es handelt sich um ein Vorauszahlungsdarlehen, dass bei Zuteilungsreife eines angeschlossenen Altersvorsorge-Bausparvertrages durch eben diesen abgelöst wird. Das Funktionprinzip vom "Wohnriester", das Wohnförderkonto, ist mir bewusst. Zumindest denke ich es.

Alle erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen werden auf ein Konto geschrieben und mit 2% p.a. Verzinst. Das ganze wird zum Renteneintritt versteuert. Ist jetzt nicht im Detail und im Klein-klein wiedergegeben

Ich frage mich inwiefern ich das Wohnförderungkonto "lenken" kann. Werden getätigte Einzahlungen auf das Bausparvertragskonto zwangsweise in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe deklariert? Kann ich die Geltendmachung dieser Sonderausgaben ausschlagen? Das würde das Wohnförderkonto ja nicht belasten?!

Gleiche Fragestellung gilt für die Zulagen - also diese 185€ pro Kopf zzgl. 300€ (Kind) insgesamt 485 € p.a. - werden die automatisch ausgezahlt oder kann ich auf diese Zulagen verzichten?

Kann die Inanspruchnahme der Steuervorteile und Zulagen jährlich varriiert werden? Gibt es Restriktionen durch das Vorauszahlungsdarlehen?

Hat da jemand Erfahrungen oder ähnliche Gedankengänge hierzu?

Mit freundlichen Grüßen
 
F

Fuchur

Vielleicht verstehe ich dich falsch, aber offensichtlich hat man dir einen Riester-Bausparvertrag angeboten, bei dem du jetzt den Riester (Zulagen und Sonderausgabenabzug) weglassen möchtest. Was dann übrig bleibt ist ein normaler Bausparvertrag, den kannst du auch so bei denen abschließen - so du das willst.
 
D

dhh1958

Ich kenn die Details einzelnen Riester-Produkte nicht. Es handelt sich um das Produkt der Schwäbisch Hall: "Altersvorsorge-Bausparverträge Tarif Fuchs Wohn-Riester 04". Die Gesamtfinanzierungsvariante mit dem Vorauszahlungsdarlehen wird in den Vertrag als "Tilgungsaussetzungsdarlehen (Zinszahlungsdarlehen) mit Ablösung durch einen Altersvorsorge-Bausparvertrag" betitelt.

Für mich sind die bereitgestellten Konditionen höchst interessant, da andere Angebote wesentlich teurer sind. Beim Wohnförderkonto bekomme ich jedoch relative Bauchschmerzen. Deshalb frage ich, ob ich das Produkt auch wie ein normalen Bausparvertrag nutzen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
F

Fuchur

Ich vermute das wird nicht funktionieren. Denn du zahlst in einen Riester-Vertrag ein, damit ist es gefördertes Vermögen. Ob du dann die Zulage beantragst oder nicht, dürfte für das Grundprodukt keine Rolle spielen. Ebenso zwingt dich keiner, das in der Steuererklärung anzugeben. Wenn du damit Geld verschenkst - dein Pech.

Frage doch direkt nach dem Angebot mit normalem Bausparer.
 
T

Tobibi

Riester ohne die Zulagen macht doch keinen Sinn. Sicher, dass du alles richtig verstanden hast?
Wie sehen die Konditionen denn genau aus, wenn die so interessant sind?
Mal nen quadratisch, praktisch, gutes Annuitätendarlehen anbieten lassen und gegengerechnet?
Bin evtl. voreingenommen, habe keine guten Erfahrungen mit Schwäbisch Hall.
 
M4rvin

M4rvin

Ich kann mir auch nicht so recht vorstellen, dass Riester ohne Zulagen Sinn macht.
Gibt es eigentlich ein Formel im auszurechnen, zu welchem Zeitpunkt es sich lohnt etwas für zB jährliche Sondertilgung oder zur Reduzierung nach einer Zinsbindung zu entnehmen?
Ab dann zahlt man doch 2% auf dieses Wohnkonto, also vereinfacht gesagt müsste ja der Zinssatz des Darlehen >2% sein? Oder gibt es da noch etwas zu beachten?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3117 Themen mit insgesamt 67454 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben