ᐅ Wieviel Abweichung von der Bauzeichnung ist prozentual erlaubt?
Erstellt am: 13.08.20 19:12
R
REH63110
Als Sonderwunsch haben wir vom Bauträger eine bodengleiche Dusche bestellt, diese ist laut Bau- und Leistungsbeschreibung sowie der Bauzeichnung 90cm breit.
Mit dem Fliesenleger haben wir als Mehrpreisangebot auch entsprechendes bekommen mit dem Zusatz, dass die Wandfliesen exakt mit der Glastrennwand der Dusche bei Zitat ca. 90cm enden. Als Abschluss an den Fliesen ist eine Aluminium-Kantenschiene angebracht. All dies ist auch auf der Bauzeichnung korrekt vermerkt.
Der Sockel der Dusche wurde auch tatsächlich mit 90cm Breite installiert, allerdings ist die Glaswand bei 87cm platziert. Macht also eine Abweichung von mehr als 3%. So fehlen uns also 3cm in der Dusche, ganz zuschweigen von der Stolperkante am Boden die auch unschön aussieht.
Wieviel Toleranz ist hier erlaubt? Gilt dort auch die DIN 18202? Oder gibt es ein anderes Regelwerk für solche Abweichungen von der Bauzeichnung?
Mit dem Fliesenleger haben wir als Mehrpreisangebot auch entsprechendes bekommen mit dem Zusatz, dass die Wandfliesen exakt mit der Glastrennwand der Dusche bei Zitat ca. 90cm enden. Als Abschluss an den Fliesen ist eine Aluminium-Kantenschiene angebracht. All dies ist auch auf der Bauzeichnung korrekt vermerkt.
Der Sockel der Dusche wurde auch tatsächlich mit 90cm Breite installiert, allerdings ist die Glaswand bei 87cm platziert. Macht also eine Abweichung von mehr als 3%. So fehlen uns also 3cm in der Dusche, ganz zuschweigen von der Stolperkante am Boden die auch unschön aussieht.
Wieviel Toleranz ist hier erlaubt? Gilt dort auch die DIN 18202? Oder gibt es ein anderes Regelwerk für solche Abweichungen von der Bauzeichnung?
H
HilfeHilfe14.08.20 16:39Tolentino schrieb:
Naja, sagen wir mal man kann sich den kleinen Zeh stoßen. Ich fände es auch doof, ich denke aber, eine Neuinstallation wird unverhältnismäßig sein. Frag nach Entschädigung wegen optischen Mangels 200 EUR Erstattung oder so.Vorher bricht er sich die Nase !! Ist ein optischer Mangel , mehr nicht . Austausch wäre unverhältnismäßigHm ich glaub ich hab hier zu wenig nachgemessen? Ob die Dusche 90 oder 87 breit ist, solange ich sie ohne Einschränkung nutzen kann.
Mein Bauleiter hätte mir für sowas nen Vogel gezeigt, und mich gefragt ob ich keine anderen Sorgen hätte, und dan wären wirn zusammen nen Bier trinken gegangen.
Gut die Kante am Boden schaut nicht schön aus, vor allem wenn Wasser drüber läuft, das kann ja nicht zurück.
Fabrizierend find ich das man für sowas ein Nachtragsangebot braucht, wir haben gleich gesagt so wollen wir das und dann wurde es so gemacht.
Estrich leger hat nur leider nicht zugehört, also hat unser Fliesenleger den zu viel Estrich wieder raus geklopft, da gabs keine Diskussion.
Und der Sanitär kam und hat den Abfluss tiefer legen müssen, wegen den 3% gefälle
Hatte zum Glück Fotos von den Fußbodenheizungsrohren.



Mein Bauleiter hätte mir für sowas nen Vogel gezeigt, und mich gefragt ob ich keine anderen Sorgen hätte, und dan wären wirn zusammen nen Bier trinken gegangen.
Gut die Kante am Boden schaut nicht schön aus, vor allem wenn Wasser drüber läuft, das kann ja nicht zurück.
Fabrizierend find ich das man für sowas ein Nachtragsangebot braucht, wir haben gleich gesagt so wollen wir das und dann wurde es so gemacht.
Estrich leger hat nur leider nicht zugehört, also hat unser Fliesenleger den zu viel Estrich wieder raus geklopft, da gabs keine Diskussion.
Und der Sanitär kam und hat den Abfluss tiefer legen müssen, wegen den 3% gefälle
Hatte zum Glück Fotos von den Fußbodenheizungsrohren.
P
pagoni202014.08.20 22:53Das geht schöner; wenn es Dich stört dann lass es Dir doch ändern bevor Du Dich ewig
ärgerst.
Wir haben zwei Glasduschen vom Glaser einbauen lassen und die Scheiben sitzen exakt auf der Kante.
ärgerst.
Wir haben zwei Glasduschen vom Glaser einbauen lassen und die Scheiben sitzen exakt auf der Kante.
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