Hallo liebes Forum,
Wir machen draußen unser Außenanlage, wir sind die letzten alle sind schon fertig. Wie auf den Bilder zu sehen liegen wir sehr in Hanglage. Jetzt möchte der Nachbar das wir seine Garage Frost sicher aufböschen. Der Gartenlandschaftsbauer möchte es zum Straßen Niveau sufböschen, laut Landratsamt ist das auch so in Ordnung. Ich weiß da er ca 20 cm höher gebaut hat als erlaubt damit er besser in die Garage rein kommt.
wir können ja nicht noch höher aufböschen, unsere Terrasse liegt ja auch gleich neben dran. Habt ihr eine Idee wie man das ohne Streitigkeiten und wie es gesetzlich steht. Muss ich dafür sorgen das seine Garage frostsicher bleibt!?

Wir machen draußen unser Außenanlage, wir sind die letzten alle sind schon fertig. Wie auf den Bilder zu sehen liegen wir sehr in Hanglage. Jetzt möchte der Nachbar das wir seine Garage Frost sicher aufböschen. Der Gartenlandschaftsbauer möchte es zum Straßen Niveau sufböschen, laut Landratsamt ist das auch so in Ordnung. Ich weiß da er ca 20 cm höher gebaut hat als erlaubt damit er besser in die Garage rein kommt.
wir können ja nicht noch höher aufböschen, unsere Terrasse liegt ja auch gleich neben dran. Habt ihr eine Idee wie man das ohne Streitigkeiten und wie es gesetzlich steht. Muss ich dafür sorgen das seine Garage frostsicher bleibt!?
M
Monika18231.08.20 12:22Die Nachbargarage ist in Deinem Höhenplan nicht eingezeichnet - aber da, wo ich sie verorte, liegt das natürliche Gelände 6 cm unter Deinem Fertigfußboden. Insofern, für Dein Haus sehe ich eine Aufschüttung danach nicht vonnöten - da erscheint mir ein wenig Umverteilung zu genügen.
Für den Wunsch Deines Nachbarn ist aber nur erheblich, ob und wie weit Ihr abgegraben habt - das habt Ihr nicht, wenn ich recht verstanden habe. @Escroda erwähnte, an anderer - mir nicht bekannter Stelle - habe Dein Bruder weitere Details zur Erhellung beigesteuert, was ich hier natürlich nicht bewerten kann.
Aus meiner Sicht hat der Nachbar schlicht versäumt, seine schwarzgebaute Höhe auch bei der Gründung seiner Garage zu berücksichtigen. "Kleine Sünden straft der Liebe Gott sofort", war dazu ein Spruch in meiner Kindheit
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Für den Wunsch Deines Nachbarn ist aber nur erheblich, ob und wie weit Ihr abgegraben habt - das habt Ihr nicht, wenn ich recht verstanden habe. @Escroda erwähnte, an anderer - mir nicht bekannter Stelle - habe Dein Bruder weitere Details zur Erhellung beigesteuert, was ich hier natürlich nicht bewerten kann.
Aus meiner Sicht hat der Nachbar schlicht versäumt, seine schwarzgebaute Höhe auch bei der Gründung seiner Garage zu berücksichtigen. "Kleine Sünden straft der Liebe Gott sofort", war dazu ein Spruch in meiner Kindheit
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
M
Monika18231.08.20 12:44Monika182 schrieb:
Hallo nochmal,
Soeben hab ich mit der Architektin gesprochen. Sie meinte das ich fast nichts auftragen muss. Leider kann ich den Plan nicht lesen.. hoffe einer von euch kann mir etwas dazu sagen.