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ᐅ Wie kommen die anrechenbaren Kosten des Architekten zustande?

Erstellt am: 08.07.18 14:42
M
Mia123
Hallo,

ich komme grad nicht mehr weiter...

Unser Plan für ein Einfamilienhaus ist grad zur Genehmigung bei der Stadt. Soweit alles gut. Wir haben bei einem Architekt jetzt die Leistungsphasen 1 - 4 in Anspruch genommen.
Wir haben jetzt angefangen selbst Angebote einzuholen. Das Angebot vom Rohbauer beträgt 95.000 € die Schätzung des Architekten war 117.500 €. Jetzt meine Frage: darf der Architekt die Kosten für den Rohbau laut HOAI mit in seine anrechenbaren Kosten einbeziehen, wenn wir es selbst vergeben? Ich hab viel darüber gelesen, werde aber nicht ganz schlau daraus! Wenn wir nur die Leistungsphasen 1 - 4 in Anspruch nehmen und die Gewerke selbst vergeben, was wird dann als Grundlage für die anrechenbaren Kosten angenommen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann!

Danke schon mal!
Z
Zaba12
08.07.18 22:08
Wie schon erwähnt, da Ihr den Architekten nur für Leistungsphase 1-4 beauftragt hat, gilt für ihn seine Kostenschätzung und nicht weniger. Für ihn existiert eure „Angebotsphase“ nicht.

Ihr habt ihm doch auf Basis eines Angebots einen Auftrag erteilt. Dort sollte das Honorar geregelt sein! Genau das werdet ihr auch bezahlen müssen.
Z
Zaba12
08.07.18 22:10
Mia123 schrieb:
Jetzt meine Frage: darf der Architekt die Kosten für den Rohbau laut HOAI mit in seine anrechenbaren Kosten einbeziehen, wenn wir es selbst vergeben? I
Wenn Du gut informiert wärst, würdest du gar nicht auf die Idee kommen so eine Frage zu stellen.