Wie berechnet die Bank die Machbarkeit einer Baufinanzierung?

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Lars70

Guten Morgen,

vor ca. 3 Jahren habe ich mit meiner Lebensgefährtin zusammen gebaut. Dabei hatte ich allein Eigenkapital eingebracht, zusammen hatten wir diverse Darlehen genommen, bedingt durch einen bestehenden Bausparer, KFW, usw. Im Grundbuch ist 1/5 auf Sie 4/5 auf mich eingetragen.
Auf jeden Fall könnte es nun zu einer Trennung kommen und so möchte ich mich im Vorfeld informieren, wie das ganze finanziell funktionieren könnte.
Ich schätze dass wir beide so fair sind und uns hier einigen was Umschuldung und Übertragung angeht. Ich würde versuchen wollen, das Haus zu übernehmen.
D.h. wenn ich Ihre Darlehen mit übernehme und das Haus auf mich überschrieben wird, wären wir wahrscheinlich beide glücklich.
Jedoch muss eben die Bank wegen der Schuldhaftentlastung mitspielen.
D.h. auf mich käme eine Mehrbelastung auf mich zu.
Die Frage ist, wie berechnet die Bank ob dies für mich tragbar wäre? Von welchen Mindestlebenshaltungskosten geht die Bank aus?
Sollte das Haus nun auf mich überschrieben werden, fallen dann auch wieder Grunderwerbsteuern an?

Wäre schön wenn mich jemand aufklären könnte.

Freundliche Grüße
Lars
 
lastdrop

lastdrop

Banken rechnen unterschiedlich was Lebenshaltungskosten angeht, deshalb schwer zu sagen.

Einfach wird das aus meiner Sicht nicht werden. Welchen Vorteil hat die Bank daraus, auf einen Kreditnehmer zu verzichten. Eigentlich nur Nachteile.

Es wird nichts anderes übrig bleiben, als die Bank zu fragen.

grunderwerbsteuer fällt m.E. schon an, da ihr nicht verheiratet seid. Bin mir aber nicht sicher.
 
L

Lars70

OK, Danke für die Info.
Notfalls muss ich erst einmal alle Darlehenszahlungen übernehmen, ohne Umschreibung.
In zwei Jahren wird es bei mir noch eine Veränderung geben, da ich noch eine vermietete Eigentumswohnung besitze und hier der unglückliche Vertrag gekündigt werden kann, bzw. notfalls auch die Wohnung steuerfrei verkauft werden kann.
Ist natürlich ein Vertrauensding zwei Jahre die Darlehen zu übernehmen ohne etwas auf dem Papier zu haben.

Weiß jemand wie sich bei einer Überschreibung des Hauses die grunderwerbsteuer berechnet? Muss hier das Haus durch ein Gutachten geschätzt werden? Es gibt ja im Prinzip kein Kaufpreis.
 
C

Caspar2020

Unabhängig von der Tragfähigkeit:

Das Kreditinstitut ist bei einer Trennung nicht verpflichtet, einen Lebensgefährten aus der Mitschuld zu entlassen.

Was die grunderwerbsteuer angeht: In eurem Fall 1/5 des Verkehrswert des Hauses. Wenn ihr den Wert zu niedrig ansetzt, wird das Finanzamt das ganze schätzen lassen.
 
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Lars70

OK, d.h. ich würde bei der grunderwerbsteuer einen Verkehrswert schätzen, und wenn dem FA der Wert zu niedrig vorkommt, schätzen die das? Auf wessen Kosten?
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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