Widerrufsbelehrung verbraucherbauvertrag Town & Country

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T

T_im_Norden

Hmm, wenn ich einen Vertrag mit Firma Xy in Z abschließe, dann müßte ich auch bei meinem Vertragspartner Xy in Z widerrufen und nicht bei Firma Z in W oder ?
 
A

Aphrodithe

Die Folge des Wiederrufs ist entscheidend und wo und wie dieser zu erfolgen hat!Hier also eindeutig geregelt!Da kann der Anbieter entspannt zurücklehnen
 
A

Aphrodithe

Solange der Adressat und die Rechtsfolge eindeutig ist kein Problem! Zumal es hier auch der Lizenzgeber ist. Der TE hatte alle Informationen um fristgerecht zu widerrufen also firmenseitts alles in Ordnung!
 
M

MM1506zzzz

Sehe ich überhaupt nicht so:
Wenn ich einen Vertrag mit der Hausbau XY GmbH schließe, ist dieser mein Vertragsparter und an den muß ich auch den Widerruf richten. Wer der Lizenzgeber der Hausbau XY GmbH ist, ist mir völlig gleich, denn mit dem habe ich kein Vertagsverhältnis. Folglich bringt es auch überhaupt gar nichts, wenn ich bei dem Lizenzgeber den Vertrag, den ich mit der Hausbau XY habe, widerrufe. Und genau so hat dann der Belehrungshinweis, meinen Widerruf an den Lizenzgeber zu richten, einen Mangel.
 
Y

ypg

Town & Country ist ein Franchising... das kann man sicherlich über Google herausbekommen, wie es sich da gesetzlich verhält? Gewährleistungsansprüche sind ja beim direkten Verkäufer zu tätigen. Insofern könnte es sich tatsächlich um einen Formfehler handeln.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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