Werkvertrag vor Grundstückskauf - Grunderwerbsteuer?

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P

peterguy

Hallo zusammen,

Leider hat sich der Beitrag schneller auf den Weg gemacht als ich ihn tippen konnte, deswegen steht im Betreff leider nur ein Komma anstelle von "Grunderwerbsteuer bei Werkvertragsabschluss VOR Grundstückskauf".

Zu meinem Anliegen:
Wir haben einen Werkvertrag bei einem renommierten Haushersteller abgeschlossen BEVOR wir ein Grundstück hatten.
Nun haben wir ein passendes Grundstück in einem Neubaugebiet in Aussicht, nur meinte der Grundstücksverkäufer dass wir sehr wahrscheinlich auch auf das Haus eine Grunderwerbsteuer bezahlen müssen. Der Grund hierfür sei, dass wir den Werkvertrag vor dem Grundstückskauf abgeschlossen haben.

Kann das sein?
Grundstücksverkäufer und Haushersteller sind komplett voneinander unabhängig, sie kennen sich nicht einmal.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Hallo,
ich habe in Deinem Sinne die Überschrift vervollständigt.

Wir haben einen Werkvertrag bei einem renommierten Haushersteller abgeschlossen BEVOR wir ein Grundstück hatten.
Dieser Satz besitzt einen Widerspruch in sich: eine renommierte Firma würde Dir keine Unterschrift rauslocken, wenn noch kein Grundstück vorhanden ist

Aber jetzt habt Ihr ja eins, mit einer Antwort darauf kann ich dennoch nicht dienen

Gruss aus dem Hausbauforum von
Yvonne
 
T

toxicmolotof

Von wem bekommt ihr das Grundstück und wer hat es Euch vermittelt? Was hat der Haushersteller damit zu tun?

Und renommierte (im Sinne von seriös) Hausbaufirmen schließen keine Verträge ohne die Grundstückssituation zu klären.
 
P

peterguy

Vielen Dank für euer Feedback.

Das Grundstück haben wir im Internet gefunden, es wird von einer auf Grundstückserschließungen spezialisierten Firma vermarktet. Es besteht keine Bauträgerbindung o.ä.

Hiervon komplett losgelöst haben wir vor ein paar Wochen einen Werkvertrag mit einer Hausbaufirma abgeschlossen. Zu dem Zeitpunkt kannten wir das Baugebiet noch nicht, wir hatten ursprünglich ein anderes Baugebiet im Sinn.

Beide Firmen stehen also in keinerlei Zusammenhang.
 
B

Bauexperte

Guten Tag,

Kann das sein?
Grundstücksverkäufer und Haushersteller sind komplett voneinander unabhängig, sie kennen sich nicht einmal.
Der EuGH Urteil aus 2008 bestätigt die zunehmende Tendenz, das Gesamtobjekt (Haus und Grund) der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. **Eine getrennte Behandlung und damit Steuer nur auf den Grund und Boden kommt _nur noch_ in Betracht, wenn Neubesitzer selbst nach einer passenden Baufirma Ausschau halten und hierbei keine Verbindung zum Verkäufer des Grundstücks besteht.

Du bist quasi den umgekehrten Weg gegangen; erst Wahl des Anbieters und dann "selbstständige" Suche nach einem Grundstück. Das FA wird Dich eh zu gegebener Zeit anschreiben und Dich um bestimmte Daten ersuchen; fülle den Fragebogen aus und dann schaust Du, was passiert. Es steht zwar der geschlossene Werkvertrag im Raum - wieso eigentlich? - und Du hast tatsächlich keine Wahl mehr, Dich für einen anderen Anbieter zu entscheiden. Andererseits hast Du Dich wohl ohne irgendwelchen Zwang für den Anbieter entschieden.

Ich würde meinen, es wird eine interessante Entscheidung.

**Quelle: meine HP

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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