Werkvertrag Preissteigerungen Rechte

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ArtemR90

Hallo zusammen,

in 09/2020 haben wir einen Werkvertrag (mit 12 Monaten Festpreisgarantie) bei einem großen GU unterschrieben, da dieser uns einen "Grundstücksuchservice" angeboten hat. Leider wurde uns bis heute vom GU kein Grundstück vorgelegt auf dem wir bauen könnten. In 01/2021 haben wir selber ein Grundstück gefunden und haben uns vor kurzem mit unserem GU erneut zusammengesetzt um unser Bauvorhaben zu konkretisieren. Nun hat uns der Verkäufer mitgeteilt, dass es in 12/2020 eine Preissteigerung von ca. 4,5% gab. Die nächste Preissteigerung folgt in 06/2021 und liegt bei ca. 3,4 %. Natürlich wollen wir zu dem Preis bauen, den man uns in 09/2020 angeboten hat. Wir verstehen, dass die Baukosten auf einem sehr hohen preislichen Niveau liegen und das Preissteigerungen zu einem gewissen Grad gerechtfertigt sind. Meine Frage an der Stelle ist, ob der Verkäufer uns über die Preissteigerung am 12/2020 informieren musste. Ist der unterschriebene Vertrag dadurch nichtig? Sein Ratschlag war jetzt, einen neuen Vertrag mit weiteren12 Monaten Festpreisgarantie schnellstmöglich abzuschließen, um die Preissteigerung in 06/2021 zu umgehen, da wir es nicht schaffen werden bis 09/2021 mit dem Bau zu beginnen (da Grundstück im Neubaugebiet liegt und das Grundstück noch nicht erschlossen ist).

Fühlen uns jetzt natürlich etwas bedrängt, da wir etwas Angst haben, dass die Zinsen weiter steigen und das die Kosten für das Haus in die Höhe schnellen.

Vielen Dank vorab für Eure Kommentare.
 
F

Fuchur

da wir es nicht schaffen werden bis 09/2021 mit dem Bau zu beginnen
Um den alten Preis zu halten, müsstet ihr bis dahin nicht angefangen haben, sondern fertig sein! So oder so trifft euch also die Preissteigerung. Entweder alter Vertrag mit angepassten Preisen ab 09/2021 oder neuer Vertrag mit komplett neuen Konditionen. Möglicherweise macht es Sinn zu prüfen, ob ihr den Vertrag beenden könnt, da sie kein Grundstück für euch gefunden haben, in aller Regel ist das aber nicht der Fall und ihr habt den GU ja wohl ohnehin schon über euer selbst gefundenes informiert. Kann man also drehen und wenden wie man will, zu dem alten Preis bekommt ihr kein Haus.
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

Und da das neue Grundstück jetzt noch nicht mal erschlossen ist werden wohl weitere PreisSteigerungen inkludiert sein :oops:
 
A

Acof1978

Grundstücksservice wurde hier im Forum oft besprochen. Ist eine gute Sache für das GU, weniger gute für den Bauherren.

Lass Euch nicht unter Druck setzen und prüfe ob ihr euch vom GU trennen könnt. Wenn ihr jetzt unterschreibt, werdet ihr durch Erschließung und den derzeitigen Baustoffmangel wohl auch in 12 Monaten nicht fertig mit dem Hausbau.
 
A

ArtemR90

Vielen Dank erstmal für Eure Infos. Sind solche Preissteigerungen denn nichtig? Können wir aufgrund von Preissteigerungen vom Vertrag zurücktreten wenn wir schriftlich festgelegt haben, seit wann die Preise nicht mehr die gleichen sind und Wir belegen können, dass ein Baubeginn vor 09/2021 nicht realistisch ist? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt?
 
kbt09

kbt09

Die erste Frage, die sich da stellt .. für wann ist die Erschließung garantiert, so dass ihr anfangen könnt? Oder ist die evtl. gar nicht garantiert?
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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