Wer kommt für folgenden Mängel auf?

4,00 Stern(e) 5 Votes
W

Wolkenfrei03

Hallo
Wir haben eine Doppelhaushälfte in der Finanzierung. Das Ergebnis müsste in den nächsten kommen
Jetzt zur Info; Die Garage ist direkt an das Nachhaus ( nicht an die Doppelhaushälfte ) sondern an den andern Nachbarn direkt aneinander gebaut!
Jetzt erfuhr ich das der Nachbar jetzt auf seine Grenze besteht und die Garage soll vorgesetzt werden weil keine Grenze eingehalten wurde! Der neue oder jetzige Eigentümer soll das machen laut dem Nachbar. Er weiß nicht das wir das Haus bekommen....
Er hat aber Streit mit dem jetzigen Eigentümer und wir sollen nichts sagen. Seit 20 Jahren war das kein Problem aber jetzt will er das gemacht haben weil sich die Garage der Doppelhaushälfte setzt und seine Wand eindrückt.
Jetzt : der Notar Vertrag ist nicht unterschrieben : sollen wir den so unterschreiben und im Nachhinein sagen was ist mit der Garage ?
Wer muss das zahlen ????

Danke für eure Hilfe
 
H

HilfeHilfe

Im Notarvertrag festhalten das der Verkäufer dafür aufkommt . Nachteil : du musst es evtl einklagen . Besser : Preisreduzierung Alternative : Bauamt kommen lassen der das ganze bewertet
 
Y

ypg

Jetzt : der Notar Vertrag ist nicht unterschrieben : sollen wir den so unterschreiben und im Nachhinein sagen was ist mit der Garage ?
Wer muss das zahlen ????
Der Eigentümer. Also der jetzige. Wenn Ihr ohne einen Vermerk unterschreibt, dann seid Ihr Eigentümer.
Also, einigt Euch mit dem jetzigen Eigentümer: Angebot einholen, wie viel das kostet und das dann den Preis mindern.
 
J

Joedreck

Da würde ich erst mal gar nichts unterschreiben, sondern darauf bestehen, daß Grundstück/Garage einmessen zu lassen. Auf Kosten des aktuellen Eigentümers.
Dazu muss geschaut werden ob nicht wirklich Probleme beim Haus des Nachbarn auftreten. Dafür muss dann nämlich auch gezahlt werden.

Sobald ihr unterschrieben habt und die Formalitäten abgeschlossen sind, richten sich sämtliche Ansprüche des Nachbarn gegen dich. Das heißt du zahlst nicht nur die vielen tausend Euro für den Abriss der Garage, sondern auch Schäden am Haus, sofern die Garage ursächlich war.

Über den Preis des Hauses könnt ihr das versuchen. Aber bedenke dabei, dass es um den Abriss und Wiederaufbau der alten Garage geht. Da würde ich pauschal mal locker 30-40k€ sehen. Plus eventuelle Schäden. Und die wahrscheinlich ungünstige Umgestaltung des Grundstückes.

Also mit bedacht.
 
W

Worrier84

Mal aus menschlicher Perspektive betrachtet würde ich alles tun, dass der Ärger am alten Eigentümer kleben bleibt + alles zur Zufriedenheit des Nachbarn vor Kauf etc. geklärt wird.
 
Knöpfchen

Knöpfchen

Da kommt auch der Verdacht auf , die Garage wurde ohne Baugenehmigung errichtet.
Ob sie überhaupt wieder neu errichtet werden darf steht dann auch noch in den Sternen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Im Forum Kaufberatung / Substanzbewertung gibt es 459 Themen mit insgesamt 11128 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben