Heizungsart für Neubau - Welche ist die Beste?

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RobsonMKK

RobsonMKK

Nein, die ganze Energieeinsparverordnung Berechnung und die zum Energiebedarf baut auf der Heizungsanlage.
Damit würdest du grundlegend was verändern
 
F

FlohJoe

Okay. Dann hat es sich also eigentlich erledigt? Hilft es das bei uns ein vereinfachtes genehmigungsverfahren zum tragen kommt? Bzw. Das Baugebiet freigestellt ist?
 
R

ruppsn

Kannst Du das bitte näher ausführen? Warum sollte das im Genehmigungsfreistellungsverfahren der Fall sein? Der Bauherr bzw. der Planer verpflichten sich nach den Vorgaben des Bebauungsplan zu bauen und gut ist. Solange die nicht verletzt werden, kann man doch ändern wie man möchte. Oder nicht?
Bei uns wurde ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, und wir stehen auch gerade davor von Luft-Wasser-Wärmepumpe auf Sole-Wasser-Wärmepumpe zu ändern und das ist mal kein Problem...
...zumindest bei uns prüft weder das Landratsamt noch die Gemeinde Abstandsflächen noch Grundflächenzahl und mit Sicherheit auch nicht welche Wärmepumpe verbaut wird. Und das ist kein Märchen, sondern die Aussage des zuständigen Mitarbeiters vom Landratsamt... kann aber natürlich regional anders sein.
 
andimann

andimann

Warum sollte das im Genehmigungsfreistellungsverfahren der Fall sein?
Weil du auch in dem Verfahren einen Bauantrag einreichst. Und wenn da drinsteht, ich baue eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ein und verbaue nun eine Gasheizung, stimmt der erst mal nicht mehr. Auch wenn die Gasheizung prinzipiell ok ist.

Und das kann Stress geben.


(Nach meinem Erfahrungen mit dem Bauamt würde ich inzwischen aber auch sagen: "Sch*** darauf". Was steht, steht... einen Rückbau oder ähnliches kann das Bauamt in Normalfall nicht durchsetzen)


Viele Grüße,


Andreas
 
R

ruppsn

Ok, in der Theorie mag das so sein, um sicherzugehen ob es auch die gelebte Praxis ist, würde ich einfach mal bei Deiner genehmigenden Behörde nachfragen. Wie gesagt, bei uns gibt es die Aussage vom Mitarbeiter des Landratsamt.

Ich halte es auch für absolut praxisfern, bei jedem Pup einen neuen Bauantrag einzureichen. Bei uns steht u.a. auch drin, woraus die Innenwände (Trennwände) bestehen - KS. Wenn wir nun aus Kostengründen auf Trockenbau ausweichen würden, müssten wir theoretisch ebenfalls einen neuen Antrag einreichen. Die Gemeinde / genehmigende Behörde wird sich bedanken. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren hatte ja gerade den Sinn die Bauämter zu entlasten und dem Bauherren mehr Verantwortung (und Risiko) zu übertragen, da wäre das ja absolut wiedersinnig.

Aber ja, formal müssten man das. Ich würde das Ganze weniger dogmatisch und mehr pragmatisch sehen... aber das muss - wie so oft - jeder für sich selbst entscheiden.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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