Welche Architektenleistung für Vergabe an GU erforderlich?

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Nicon1001

N'Abend zusammen,

wir haben uns von einem Architekten unser Haus planen lassen und die Baugenehmigung ist schon erteilt. Nun möchte der Architekt logischerweise wissen wie es weiter geht und hat uns zwei Honorarangebote zukommen lassen. Hier wäre meine Frage ob das zweite Angebot für die schlüsselfertige Vergabe an einen GU reicht oder ob dieser im Normalfall weitere, vom Architekten zu erstellende Unterlagen, benötigt.

Angebot 1:
LP 1-4 (bereits erbracht)
reduzierte Werkplanung
Betreuung Erd-, Rohbau-, Dach- und Zimmerarbeiten

Angebot 2:
LP 1-4 (bereits erbracht)
Raumbuch
Baubeschreibung

Die Betreuung in Angebot 1 benötige ich eigentlich nicht.

Danke schon mal und schönen Abend
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

Wenn Du die LPH 4 bereits hast, brauchst Du eigentlich nichts weiter. Der GU sollte im Stande sein, die LPH5 selbst zu erledigen. 6 un 7 hat sich damit erledigt. Ich würde aber über einen externen Baubetreuer nachdenken, der kontrolliert und Dich unterstützt. Die rechnen oft auf Stundenbasis ab oder man vereinbart eine Pauschale.
 
P

parcus

Nur vorher prüfen ob der GU die Qualifikation nach der jeweiligen Landesbauordnung hat, sonst fällt alles auf den Bauherren zurück.

Das die Qualität dann beim GU liegt, sollte aber auch klar sein, denn dieser bestimmt die Ausführung und das LV.
 
P

parcus

Und eine Frage der Haftung, aber die scheint der Architekt wohl auch umgehen zu wollen.

Da grenzt sich auch klar der ext Betreuer ab, der ist wie ein Gutachter.
Der wird nur bemängeln, aber den Teufel tun um auch nur in die Beratung für die paar Euro zu gehen um dann noch über den GU hinaus zu haften.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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