Wegerecht als Gegenleistung trotz bereits vorhandener weiterer Zufahrt

5,00 Stern(e) 4 Votes
M

Mar1985

Hallo,

wir haben die Situation, dass unser Nachbar als Gegenleistung für eine Baulast gerne ein Wegerecht hätte, um über unser Grundstück auf sein Grundstück zu gelangen. Er selber hat bereits eine Zufahrt. Diese führt jedoch talseitig zu seinem Haus. Von uns aus gesehen würde von oben zu seinem Haus gelangen.

1. Zur Zeit gibt es keinen Weg der zu unserer gemeinsamen Grundstücksgrenze führt. Bedeutet ein Wegerecht, dass er veranlassen kann, dass ein Weg auf meinem Grundstück angelegt wird?!

2. Falls Punkt 1 zutrifft, gilt dies auch unabhängig vom Aufwand und Nachteilen für uns? Wir haben eine starke Hanglage. Aus diesem Grund müsste definitiv viel Erde bewegt werden. Das führt auch dazu dass dann evtl. Abstandsflächen zum anderen Nachbarn eingehalten werden müssen. Dadurch würden wir Grundstücksfläche faktisch verlieren etc..

3. Ist es überhaupt realistisch, dass eine Weg genehmigt wird, wenn dieser durch ein Landschaftsschutzgebiet führt? Der Weg wäre schätzungsweise 150-200m lang. Unser Grundstück grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet. Der Nachbar wohnt im LSG. Zudem hat er ja bereits eine Zufahrt.

Es wäre toll wenn Ihr uns bei unserem Problem helfen könntet!

LG
Natalie
 
O

Osnabruecker

Eine Skizze wäre hilfreich.

Der Nachbar kann erstmal verlangen was er möchte, ihr wollt ja was von ihm.

Habt ihr ihm schon gesagt, daß ihr dort keinen Weg plant?
Möglicherweise kannst du ihm das genehmigen, aber die Kosten und Aufwendungen trägt er?
Will er vielleicht einfach nur zu Fuß da entlang (Gassi gehen im NSG zb)?

Reden hilft, gerade mit Leuten von denen a) etwas möchte und b) nachbarschaftlich zurecht kommen will.

Edit:
Baulast/Wegerecht auch mit der Bank abstimmen, da hierdurch das Wert von "deren" Objekt gemindert wird.
 
11ant

11ant

wir haben die Situation, dass unser Nachbar als Gegenleistung für eine Baulast gerne ein Wegerecht hätte, um über unser Grundstück auf sein Grundstück zu gelangen. Er selber hat bereits eine Zufahrt.
Dies ist Dein erster Beitrag - wir können mangels "Hintergrundinfos" nicht im Geringsten einschätzen, worum es geht (z.B. bei der begehrten Baulast). Ob bereits eine andere Zuwegung für den Nachbarn besteht, wäre ausschließlich bei einem Notwegerecht von Belang, aber hier geht es ja offenbar um eine freiwillige Vereinbarung. Wegerechte gibt es übrigens in mehreren Klassen, z.B. zum Gehen, Fahren, Leitungen verlegen etcetera. Der betreffende Korridor müßte für den Nachbarn permanent durchgängig gehalten werden, d.h. Ihr dürftet in seiner Fahrrechtszone nicht parken, von einem Tor müßte er stets einen aktuellen Schlüssel haben, das Respektieren seines Wegerechtes beträfe außer Euch auch Euren Hund ...
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben