Wechsel von KFW153 in BEG WG 55 EE

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Guten Abend,

wir wollen im September mit einem GU unser Neubau Projekt starten. Nach etwas Verzögerung wurde der September für den Baubeginn zugesichert.
WIr hatten diese Woche unsere Werkbesprechung (Festpreiszusage+Grundrisse stehen) und wollen den Bauvertrag mit unserem GU unterschreiben.

Mit unserer Bank haben wir bereits den Darlehensvertrag unterschrieben, um uns den damaligen günstigen Zinssatz zu sichern.
Bestandteil der Finanzierung ist das KFW153 Darlehen über 120.000€ für ein KFW55 Neubau.

Jetzt wäre es natürlich für uns interessant in die neue Förderung BEG WG 55 EE zu wechseln.

Ob die Bank mit spielt sei mal dahin gestellt, gilt für unseren speziellen Fall die 6 monatige Sperrfrist? Oder gibt es ein weiteres KO Kriterium?

Die Sechsmonatsfrist zur erneuten Antragsstellung gilt nur innerhalb der BEG. Entsprechend ist es ohne eine Sperrfrist möglich, einen MAP-Antrag oder EBS-Antrag zurückzuziehen und neu für die BEG zu stellen. Dabei gilt natürlich weiterhin, dass Anträge zur BEG vor Vorhabenbeginn (=Vertragsabschluss) gestellt werden müssen.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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