Wassereinbruch bei Bestandsimmobilie einen Tag vor KV

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Ackermann96

Hallo liebe Gemeinde,

wir haben eine schmucke Doppelhaushälfte (Bj. 2005) ins Herz geschlossen, als uns einen Tag vor dem Notartermin der Anruf ereilte, dass es zu einem Wassereinbruch im Keller gekommen war. Lt. Nachbarn stand das Wasser 5 cm hoch im Keller. Wir haben uns dann sofort einen Sachverständigen hinzugezogen, der beim Ortstermin darauf bestand, dass er die Immobilie nur nach Austausch des Estrichs übernehmen würde. Jetzt haben wir die schriftliche Stellungnahme und interessanterweise steht da nur noch etwas von fachmännischer Trocknung etc. Die Trocknung wurde zumindest schonmal sehr schnell eingeleitet - da haben wir Hoffnung.

Hier nun die Frage:

- Welche nächsten Schritte würdet ihr einleiten (die Immobilie gefällt uns eigentlich noch immer)?

- Welche Abnahmebedingungen würdet ihr in den Kaufvertrag aufnehmen? Ich habe schon etwas von Baubiologen gelesen, was prüfen die und welche Ergebnisse würden euch ruhig schlafen lassen?

- Was gibt es in unserer Situation noch zu beachten?

Ich bedanke mich schonmal hier für eure Ideen und eure Mühe. Wir sind gerade etwas ratlos, wie wir jetzt weiter fortfahren sollen.

Grüße,

Ackermann96
 
T

toxicmolotof

Besteht eine Versicherung, die den Schaden bzw. dessen Behebung übernimmt? Im Grunde wäre ja diese Versicherung des Nocheigentümers dafür zuständig.

Und dann ist, neben der Behebung ja noch interessant woher das Wasser kommt und wie man dieses Problem für die Zukunft verhindern kann. Das ist m.E. sogar fast noch der wichtigere Punkt.
 
wpic

wpic

Auf jeden Fall sollte die Ursache des Wassereinbruchs eindeutig geklärt und nachhaltig beseitigt worden sein. Zudem muß bekannt sein, ob es sich bei den durchfeuchteten Bauteile (Boden + Wand) um solche mit einer Innendämmung handelt. Wenn ja, und diese aus Mineralwolle besteht, muß sie nachweislich wieder getrocknet oder eher ausgetauscht worden sein. Wenn z.B. unter dem KG-Estrich sich eine Bodenplattendämmung aus Mineralwolle befindet, muß der Estrich mitsamt Dämmung ausgebaut und erneuert werden. Handelt es sich um einen Verbundestrich auf der Bodenplatte ohne Dämmlage, mag eine Bautrocknung ausreichen. Auch bei einer eingebauten EPS/XPS-Dämmung kann bei einer kompletten Durchfeuchtung bei einer Bautrocknung Restfeuchte in der Konstruktion verbleiben, die grundsätzlich eine Schimmelentstehung begünstigen könnte..

Sollte bei der nachgewiesene Konstruktion des Bauteils eine Bautrocknung ausreichend sein, muß der max und zulässige Restfeuchtegehalt des Estrichs mit der CM-Methode (Fliesenleger oder Estrichbetrieb) nachgewiesen und dokumentiert werden.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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