Was muss eine Gebäudeversicherung bei einem Sturmschaden bezahlen

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K

Kimi190

Hallo zusammen,

durch den dieswöchigen Sturm "Frederike" wurde von meinem Partyraum das Dach beschädigt und teilweise gelöst. Das Dach wurde Anfang der 90er Jahre mit Bitumenwellplatten eingedeckt. Nun hat sich wie gesagt das Dach gelöst und Wasser ist in die Decke eingedrungen. Nun habe ich mit meinem Versicherer gesprochen. Für das Gebäude besteht eine gleitende Neuwertversicherung. Der Versicherer sagte mir, dass es anhand der Fotos sichtbar wäre, dass das Dach nicht gerade neu ist und man nur einen kleinen Teil des Schadens übernehmen würde und nicht die kompletten Kosten für die Neueindeckung und Behebung des Wasserschadens.

Meine Frage ist nun, handelt die Versicherung richtig und ist es rechtlich OK nur einen kleinen Teil zu bezahlen oder ist durch die gleitende Neuwertversicherung die Versicherung in der Pflicht den Schaden zu übernehmen? Die Gebäudeversicherung umfasst Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagelschäden.

Danke!

Antworten
 
A

Alex85

Wir könne dir schlecht deinen Schaden ferndiagnostizieren. Es ist aber richtig, dass ein baufälliges (mal überspitzt gesagt) Dach nicht komplett ersetzt werden wird, wenn es aus Altersgründen nicht mehr gehalten hat. Sturm hin oder her. Die Versicherung ist nicht dazu da, Instandhaltungspflichten des Eiegenters zu übernehmen.
 
H

HilfeHilfe

Wir könne dir schlecht deinen Schaden ferndiagnostizieren. Es ist aber richtig, dass ein baufälliges (mal überspitzt gesagt) Dach nicht komplett ersetzt werden wird, wenn es aus Altersgründen nicht mehr gehalten hat. Sturm hin oder her. Die Versicherung ist nicht dazu da, Instandhaltungspflichten des Eiegenters zu übernehmen.
korrekt !

Schaden melden, Versicherung wird sicherlich einen Gutachter losschicken und dann schauen was passiert.

Wir kennen auch den Leistungsumfang der Versicherung nicht.

Manche denken man müsse bei einer Versicherung alles rauspressen was geht
 
G

Garten2

Beispiel:
Der Sturm Emma hat bei unserem Haus (ich denke 2009 ? ) ungefähr ein Viertel des Satteldaches in den Nachbarsgarten geschleudert und die fliegenden Teile haben weitere Platten beschädigt.
Die Feuerwehr hat notdürftig mit Planen ausgeholfen, am selben Tag kam unser Versicherungsvertreter und 1 Woche später kam der Gutachter der Versicherung.
Wir mussten uns entscheiden, ob wir mit einem gewissen Betrag für eine gesamte Neueindeckung abgegolten würden und eine hohe Zuzahlung in Kauf nähmen oder die Eindeckung würde geflickt und wir hätten keine Kosten.
Wir haben uns für das Flicken entschieden, weil wir schon damals an eine Aufstockung dachten.
 
K

Kimi190

Dankeschön. Aber dann frage ich mich, was ist dann der Unterschied zwischen dem gleitenden Neuwert und dem Zeitwert ist.

Der Zeitwert ist gleich dem Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt.

So wie ich es hier verstehe, wird bei einer gleitenden Neuwertversicherung auch die Abnutzung vom Erstattungswert abgezogen. Normalerweise würde ich verstehen, dass die Versicherung die Kosten für den Schaden übernimmt um den vorherigen Zustand wiederherzustellen, unabhängig davon wie alt das Dach war und abgenutzt, denn ohne Sturm wäre das Dach ja noch intakt und vorhanden.
 
Y

ypg

Grundsätzlich muss eine Versicherung natürlich zahlen, wenn alle Bedingungen wie WS 8 etc gegeben sind.

Aber:
Du bist als Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, um einen Schaden so gering wie möglich zu halten bzw ihn erst gar nicht entstehen zu lassen.
Ansonsten kann man Dir Fahrlässigkeit oder Vorsatz unterstellen.

Bei Eurem Dach von Anfang 1990 handelt es sich um ein minderwertiges Dach, welche schon über 25 Jahre auf dem Buckel hat. Dazu handelt es sich um ein Nebengebäude, dem man unterstellen kann, dass damals das Dach nur nach den damals geltenden Richtlinien gesetzt wurde.
Da sich in den letzten Jahren zusehends das Wetter bezüglich des Sturms verschlechtert hat, muss man als Eigentümer auch entsprechende neuere Vorkehrungen treffen. Das hast Du wahrscheinlich nicht gemacht.
Wenn es Dir nicht möglich war, so muss man im Schuppen das Inventar entsprechend vor solchen Witterungen schützen, zB es woanders lagern oder zusätzlich vollständig abdecken.
Insofern beruft sich die Versicherung wohl auf das Alter des Daches und zahlt nur einen Anteil.

Das ist meine Vermutung.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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