Moin Leute,
Ich habe ein Problem und weiß ehrlich gesagt nicht wie ich damit umgehen soll. Ich baue zurzeit ein Holz Haus und da ist ein sehr großer Fehler passiert. Bei dem Haus handelt es sich um Einfamilienhaus was ein EG hat wie auch ein OG hat. Bei dem Bau ist mir ein Fehler aufgefallen das eine Wand im Obergeschoss um 10 cm falsch gesetzt wurde. Dadurch passt keine Badewanne mehr ins Bad. Meine frage ist was für einen Anrecht habe ich bei falscher Ausführung. Da man diese Wand nicht einfach mal versetzten kann und das Dach auch schon drauf steht. Dazu kommt das im EG die Wände auch alle um 10 cm verschoben sind.
Was kann ich machen und was habe ich für Anrechte.
Ich habe ein Problem und weiß ehrlich gesagt nicht wie ich damit umgehen soll. Ich baue zurzeit ein Holz Haus und da ist ein sehr großer Fehler passiert. Bei dem Haus handelt es sich um Einfamilienhaus was ein EG hat wie auch ein OG hat. Bei dem Bau ist mir ein Fehler aufgefallen das eine Wand im Obergeschoss um 10 cm falsch gesetzt wurde. Dadurch passt keine Badewanne mehr ins Bad. Meine frage ist was für einen Anrecht habe ich bei falscher Ausführung. Da man diese Wand nicht einfach mal versetzten kann und das Dach auch schon drauf steht. Dazu kommt das im EG die Wände auch alle um 10 cm verschoben sind.
Was kann ich machen und was habe ich für Anrechte.
hampshire schrieb:
Dein Baupartner, der den Fehler ja bestätigt hatAch, hat er das - in welcher Form ?FloOlden schrieb:
Die Firma sagt dazu das es ihr Fehler war mit der Wand da er ein Maß in der Zeichnung übersehen hat und dadurch der Fehler entstanden ist.Das klingt für mich nicht unbedingt nach einem schriftlichen Anerkenntnis eines formal korrekt gerügten Mangels (zumal der TE ja hier erst fragt, ob es ein Mangel sei), sondern eher so, als hätten die das zurück gewhatsappt ...https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
G
Gartenfreund22.08.21 06:48Vielleicht geht ja auch eine Schiebetür.
konibar schrieb:
Nach meiner Wahrnehmumg sind 10cm Fehler schon Genehmigungs-relevant.Die Aufteilung der Innenräume interessiert im Bauamt eigentlich gar nicht, solange sich die Kubatur, Dachform, Lage etc. nicht ändert.
Ich frage mich bisher, was denn der Verursacher als Lösungsvorschlag macht.
Wenn nur das OG mit der Wanne stört, frage ich mich auch, warum man die im Leichtbau nicht vor Ort ändert.