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ᐅ Vorgehensweise Grundstückskauf

Erstellt am: 15.12.15 14:48
G
Goldi09111
Hallo liebes Gemeinde...

ich bin nun schon seit einiger Zeit auf der Suche nach einem passenden Grundstück für Frau, Kind und mich.

Da nun noch ein zweiter Zwerg unterwegs ist wird es irgendwann in unserer 4 Raum Wohnung zu eng da meine Frau ein Arbeitszimmer als Lehrerin benötigt.

Wie auch immer, jetzt ist es so das wir in einer kleinen Wohnsiedlung ein Grundstück gefunden haben welches entgegen aller anderen Grundstücke der Siedlung nicht durch die Stadt sondern durch eine Baufirma/Architekt veräußert wird.

Das Grundstück ist aktuell ca. 2.200m2 groß und soll auf ca. 1.000m2 + 1.200m2 geteilt werden.

Ich habe bereits ein erstes Gespräch mit dem Architekten geführt welches auch sehr entspannt und locker war. Aktuell bin ich positiv angetan von dem was er mir so erzählt hat. Wir wollen uns diese Woche gemeinsam auf dem Grundstück treffen und dann gemeinsam mit meiner Frau über die nächsten Schritte uns abstimmen.

Ich habe aktuell noch ein paar Fragezeichen und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:

1. Was müssen wir alles beachten vor dem Kauf?
1.1 Wir wissen Trinkwasser/ Abwasser und Gas liegt direkt am Grundstück an
1.2 Ich habe den Bebauungsplan vorliegen und weiß wie bzw. was gebaut werden darf
1.3 Ich weiß nicht ob es Altlasten durch eine vergangene Benutzung gibt (wo bekommen ich das raus?)
1.4 Ich weiß nicht ob es im Grundbuch Einträge bzw. Lasten gibt (sollte ja kein Problem sein da rein zu schauen, oder?)
1.5 Das Grundstück ist direkt an einem leichten Gefälle und einem kleinen Bach, ggf. 50cm breit (hier gab es in der Vergangenheit noch keine Übertretungen laut Hören/Sagen) - was denkt ihr bzgl. Bach und Haus?
1.6 Strom und Internet weiß ich aktuell noch nicht
1.7 Gibt es Sachen welche ich übersehen habe oder aktuell absolut nicht auf dem Schirm habe?

Was mir als einziger Punkt ein mulmiges Gefühl bereitet ist die Aussage das die Firma bisher nur eine Familie hatte wo das Finanzamt nach dem Bau die Grunderwerbsteuer auf das Grundstück sowie den Hausbau haben wollte. Ich hatte vorher gefragt wie sich das verhält wenn ich von dem Grundstücks Besitzer auch mein Haus bauen lasse da ich das immer so kannte das die Grunderwerbsteuer komplett auf alles gezahlt werden muss.

Ich bin für jeglichen Tipp dankbar.
B
Bauexperte
17.12.15 10:32
Hallo,
Goldi09111 schrieb:

Wie auch immer, ich hatte noch mal das Thema Grunderwerbsteuer angesprochen und er meinte dadurch das die Firma als GU auftritt gebe bzw. gab es hierbei noch nie Probleme.
Das bedeutet nicht, daß es keine Steuerhinterziehung ist - wenn Steuer "nur" auf den Grundstücksanteil in vorgenannter Konstellation entrichtet wird, sondern lediglich, daß die vormaligen Bauherren (dieser Konstellation) bisher Glück hatten, daß das FA noch nicht aufmerksam geworden ist.
Goldi09111 schrieb:

Der Gesetzestext lässt es wohl zu sobald mein Grundstück erwirbt, man auch bauen möchte und somit immer von Haus und Grundstück sprechen kann. Naja ich würde einfach mal mit Leuten sprechen welche mit der Firma gebaut haben wie es bei denen war.
Das Urteil des EUGH (EuGH, Urteil v. 27.11.2008, C - 156/08) ist eindeutig; an der fortlaufenden Rechtsprechung hat sich bis heute nichts geändert:

**Das EuGH-Urteil bestätigt die zunehmende Tendenz, das Gesamtobjekt der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. Ausgehend von der verschärften Rechtsprechung durch den BFH (z.B. Urteil v. 23.8.2006, II R 42/04, BFH/NV 2007 S. 760 und Beschluss v. 2.4.2009, II B 157/08, BFH/NV 2009 S. 1146) erfassen Finanzämter verstärkt den Wert der Gegenleistung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz von Grund und Boden plus des nachfolgend errichteten Gebäudes, es kommt also zunehmend zur Besteuerung des schlüsselfertigen Werks.


Eine getrennte Behandlung und damit Steuer nur auf den Grund und Boden kommt _nur noch_ in Betracht, wenn Neubesitzer selbst nach einer passenden Baufirma Ausschau halten und hierbei keine Verbindung zum Verkäufer des Grundstücks besteht.


Goldi09111 schrieb:

Thema Bodengutachten wird immer vor Bauplanung bzw. Baustart gemacht bzgl. der angesprochenen Mehraufwendungen (Bodenaustausch, Verdichten.....) .... Mir stellt sich immer die Frage warum man ein Bodengutachten machen sollte?
Bei der Konstellation BauherrIN + GU ist es auch nicht anders möglich, es sei denn, die BauherrINNEN bringt das Grundstück selbst mit und ein Bodengutachten wurde bereits erstellt.

Weshalb ein Bodengutachten? f-pNo hat es bereits richtig beantwortet. Auf den Ergebnissen des Bodengutachtens setzt der Statiker auf - in Summe weiß der GU dann, wie er unter welchen Voraussetzungen Dein Haus gründen muß. Wird "auf gut Glück" gegründet, kann dies gut gehen, aber auch recht unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen; zu wenig Stahl in der Kellersohle wäre noch das geringste Übel dabei.

Insofern dient ein Bodengutachten immer Deiner Sicherheit; sowohl was die Standfestigkeit des Einfamilienhaus betrifft, als auch Deiner Entscheidungsfreiheit, wie Kostenkontrolle.

**Quelle: meine HP

Grüße, Bauexperte
D
Doc.Schnaggls
17.12.15 21:03
Goldi09111 schrieb:

Ich werde da mal bei Leuten nachfragen die bereits mit der Firma/Architekten gebaut haben.

Sorry, aber die Mühe kannst Du Dir in Bezug auf die Steuerthematik sparen.

Rechtssichere Auskünfte bekommst Du nur über eine verbindliche Voranfrage beim Finanzamt.

Alle anderen Erfahrungen können Dir höchstens zeigen, wie es bei den jeweiligen Betroffenen lief - das ist keinesfalls eine Garantie, dass es bei Dir genauso läuft...
G
Goldi09111
17.12.15 21:59
Ja da gebe ich dir recht, ich werde in die Kalkulation bzw. Finanzierung dies mit berücksichtigen müssen.
B
Bauexperte
17.12.15 23:14
Goldi09111 schrieb:

(Ist dann die komplette Summe inkl. Außenanlagen etc. gemeint?).
Nein, lediglich Grundstück- und Hauspreis, das reicht aber schon; 3.5% (Du Glückliche) können auch weh tun.

Grüße, Bauexperte
G
Goldi09111
17.12.15 23:41
Danke für die Info, ja das stimmt natürlich (beides ).
urteileughbfhbodengutachtensteuerrechtsprechunggrundstück