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danixf
Moin,
ich habe ein paar Fragen zu den Sonderleistungen im Kaufvertrag. Folgendes liegt bei uns vor. Wir kaufen Haus und Grundstück zusammen von einem Bauunternehmer. Ein Grundriss, Bauantrag usw liegen schon vor.
Nun wollen wir ein paar Änderungen, welche aber mit einem Aufpreis verbunden sind. Beispielsweise einen ausgebauten Dachboden oder eine Schräge "Eingangswand" zum Wohnzimmer/Küche anstatt vorne eine Tür zum Wohnzimmer und seitlich eine weitere Tür in Richtung Küche. Oder das Gäste-WC etwas größer für eine Dusche dort.
Das wollen wir im Nachhinein ändern - unter anderem um Grundsteuer zu sparen ( vor allem wegen den Kosten beim Dachboden ). Es sei laut dem Unternehmen kein Problem und die Kosten bleiben gleich, welche sie mir im Gespräch genannt haben.
Hat jemand das so ähnlich auch bei sich gemacht?
Im Kaufvertrag steht nämlich "Erstellung... und vorliegender Planung". Das bedeutet ja in der Theorie, dass sie einfach nein sagen könnten und ich kann nichts dagegen machen.
Oder ist das normale Praxis?
Ich werde den Vertrag auch von einem Anwalt überprüfen lassen, aber dennoch würde mich interessieren, ob es vielleicht üblich in der Baubranche ist.
Gruß
ich habe ein paar Fragen zu den Sonderleistungen im Kaufvertrag. Folgendes liegt bei uns vor. Wir kaufen Haus und Grundstück zusammen von einem Bauunternehmer. Ein Grundriss, Bauantrag usw liegen schon vor.
Nun wollen wir ein paar Änderungen, welche aber mit einem Aufpreis verbunden sind. Beispielsweise einen ausgebauten Dachboden oder eine Schräge "Eingangswand" zum Wohnzimmer/Küche anstatt vorne eine Tür zum Wohnzimmer und seitlich eine weitere Tür in Richtung Küche. Oder das Gäste-WC etwas größer für eine Dusche dort.
Das wollen wir im Nachhinein ändern - unter anderem um Grundsteuer zu sparen ( vor allem wegen den Kosten beim Dachboden ). Es sei laut dem Unternehmen kein Problem und die Kosten bleiben gleich, welche sie mir im Gespräch genannt haben.
Hat jemand das so ähnlich auch bei sich gemacht?
Im Kaufvertrag steht nämlich "Erstellung... und vorliegender Planung". Das bedeutet ja in der Theorie, dass sie einfach nein sagen könnten und ich kann nichts dagegen machen.
Oder ist das normale Praxis?
Ich werde den Vertrag auch von einem Anwalt überprüfen lassen, aber dennoch würde mich interessieren, ob es vielleicht üblich in der Baubranche ist.
Gruß